Erkenntnisgewinn durch Mageninhalt

Quelle: Archiv für Kriminologie, Band 256, Heft 3 und 4, Sept./Okt. 2025, Seiten 109 bis 125

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Von Dipl.-Biol. Kristina Baumjohann und Dr. rer. medic. Dipl.-Biol. Mark Benecke

Zusammenfassung

Mageninhalt kann in Grenzen – zusammen mit rechtsmedizinischen Verfahren – zur Bestimmung des Todeszeitpunktes herangezogen werden. Die zwei hier vorgestellten Fälle wie auch die Literatur zeigen darüber hinaus, dass Mageninhalt zur Überprüfung von Aussagen und weiteren Fragestellungen in Kriminalfällen geeignet sein kann.

Schlüsselwörter: Mageninhalt, Todeszeitbestimmung, Aussagen, Informationsgehalt

Abstract

Stomach contents can — together with other forensic medical methods — be used to narrow down time since death. Two cases presented here as well as the scientific literature show the use of the method to verify statements and further questions related to criminal investigations. This potential source of information should therefore not be neglected.

Keywords: stomach contents, determination of time of death, statements, information content

Einleitung

Rechtsmedizinische Untersuchungen vom Mageninhalt bei Verstorbenen werden seit über hundert Jahren durchgeführt. Corin untersuchte bereits 1898 auch bei Lebenden die Magenverweildauer von Kaffee [1]. Drei Jahre später führte Farrai (1901) Untersuchungen zur postmortalen Verdauung von Eiweiß an Hunden durch [2]. Aufgrund des Weitertransports von Nahrung im Magen nach Eintritt des Todes stuft er diese Methode zur Todeszeitberechnung als ungeeignet ein. Zur postmortalen Verdauung wurden in den letzten Jahrzehnten verschiedene (Tier-)Experimente durchgeführt [3, 4]. Auch Merkel (1922) wies in seiner Arbeit eine mögliche Weiterverdauung nach Todeseintritt nach, hielt sie jedoch aufgrund der geringen Menge für unbedeutend [5]. Madea et al. (1986) bestätigten dies in einem Tierexperiment [6]. Henssge & Madea (2004) wiesen auf die bakterielle Zersetzung der Nahrung nach Eintritt des Todes hin [7].

Sorge (1904) befürwortete das Heranziehen des Mageninhaltes um Informationen zum Todeszeitpunkt zu gewinnen [8]. Nach Holczabek (1961) sollten auch Dünn- und Dickdarminhalte als Informationsgeber für den Zeitpunkt der letzten Mahlzeiten und deren Zusammensetzung verwendet werden [9].

Abbildung 1 Mageninhalt mit überwiegend körnerartigen Bestandteilen

Sofern der Zeitpunkt zwischen letzter Nahrungsaufnahme und Eintritt des Todes wie auch die Speisenzusammensetzung bekannt sind, kann der Mageninhalt – neben weiteren rechtsmedizinischen Methoden – grobe Anhaltspunkte zum Todeszeitpunkt liefern.

Der Mageninhalt kann darüber hinaus jedoch interessante Hinweise zu den Todesumständen liefern. Steht der Todeszeitpunkt nicht genau fest oder kommen mehrere Zeiten in Frage, kann der Mageninhalt diesen näher eingrenzen („früher“, „später“), die Art der Mahlzeit bzw. die Einordnung von Tageszeiten (z.B. Frühstück, Mittagessen), Orte der Nahrungsaufnahme (z.B. bestimmtes Essen eines Restaurants, Besuch bei Freunden usw.), Überprüfung von Aussagen und Einordnungen zur zeitlichen Rekonstruktion sollte nicht vernachlässigt werden [7].

Die Aussagekraft des Mageninhalts ist nicht nur im Zusammenhang mit rechtsmedizinischen Untersuchungen interessant. Auch andere medizinische und wissenschaftliche Bereiche haben hierzu Forschungen getätigt: Püschel (1996), Petring & Blake (1993) wie auch Nygren et al. (1995) untersuchten die Magenentleerung im Zusammenhang mit der Anästhesie vor Operationen („Nüchternheit“) [10-12].

Grover & Camilleri (2013) gingen dem Einfluss von Antidepressiva bei Reizmagen und Reizdarmsyndrom auf die Magentätigkeit nach [13]. So beeinflusst etwa Buspiron die Fähigkeit des Magens sich zu entspannen, was wiederum für die Nahrungsaufnahme (Volumenvergrößerung) notwendig ist, während trizyklische Antidepressiva eine Magenentleerung verzögern. Diese Befunde können auch für rechtsmedizinische Fragestellungen interessant sein.

Im archäologischen Zusammenhang analysierten Dickson et al. (2000) den Dickdarm-Inhalt der Gletscher-Mumie „Ötzi“ mittels Isotopenanalyse, um die damalige Ernährungsweise zu erforschen [14].

Pflanzliche Fragmente können neben archäologischen Hinweisen auch kriminalistische Anhaltspunkte geben: Der Nachweis von Diatomeen (Kieselalgen) im Magen kann auf einen Tod durch Ertrinken hinweisen [15, 16].

Neben Speiseresten sind auch andere Substanzen im Magen aufschlussreich: Lang (2015) fand bei einigen Brandleichen Rußpartikel und Kohlenstoffmonoxid im Magen, die er als Vitalitätszeichen während des Brandgeschehens deutete [17].

Nicht vom Mageninhalt bedingte Einblutungen in der Magenschleimhaut können – neben anderen Befunden – auf einen Kältetod hinweisen [18-22]. Diese Einblutungen werden auch Wischnewski-Flecken [19, 22] genannt (oder Wichniewski [21] oder Wischnewsky-Flecken [18]).

Abbildung 2 Samenartige Körnchen aus dem Magen.

Pope (2012) berichtet von einem während eines Überfalls erschossenen Räuber dessen Mageninhalt zur Identifizierung seines entflohenen Komplizen führte [23]. Im Magen des Verstorbenen fanden sich typische Burger-Reste (Hackfleisch, Käse, Speck) und Pommes frites. Ein Kartoffelstäbchen war unverdaut und ließ darauf schließen, dass die Mahlzeit nicht länger als eine Stunde vor Todeseintritt gegessen wurde. Die Gerichtsmedizinerin konnte die Pommes frites aufgrund ihrer stärkeren Dicke einer bestimmte Fast Food-Kette zuordnen, von der sich eine Filiale in unmittelbarer Nähe zum Tatort befand. Das Überwachungssystem des Geschäfts zeigte den verstorbenen Räuber mit seinem Komplizen, der identifiziert werden konnte.

In einem Fallbericht von Kerscher et al. (2024) wurde ein 70jähriger Mann in einer Sauna ohnmächtig und zog sich Verbrennungen dritten Grades zu [24]. Er verstarb 11 Tage später in einem Brandverletzten-Zentrum. Sein Magen enthielt etwa 200 ml eingedickten Brei mit groben pflanzlichen Bestandteilen, die weder im Zwölffingerdarm noch in den folgenden Darmabschnitten zu finden waren. Der Mageninhalt musste daher die letzte Mahlzeit gewesen sein, die der Mann vor dem Saunagang zu sich genommen hatte. Das vollständige Ausbleiben der Magenentleerung über elf Tage wird hier erstmals beschrieben. Die Autoren zweifeln die Verwendung des Mageninhalts an, um Rückschlüsse auf das Zeitintervall zwischen letzter Nahrungsaufnahme und Tod ziehen zu können.

Von einem ähnlichen Fall berichtet Püschel (1996) [12]: Ein 15jähriger Junge erlitt fünfzigprozentige Verbrennungen der Körperoberfläche und starb nach10-tägiger intensivmedizinischer Behandlung an einer Sepsis. In seinem Magen fanden sich grüne Bohnen, die er vor den Verbrennungen zu sich genommen hatte.

Verletzungen und Erkrankungen des Verdauungstraktes können offenbar die Magenverweildauer von Nahrungsbestandteilen auf unbekannte Zeit verlangsamen oder sogar stoppen. Dies verdeutlicht Püschel (1996) anhand eines weiteren Falls: Ein 52jähriger Alkoholiker starb durch Bolustod nach 14tägiger Behandlung eines ausgedehnten subduralen Hämatoms [12]. Er wurde währenddessen ausschließlich künstlich ernährt. Ein 3x10 cm dicker Nahrungsbrocken aus dem Magen versperrte den Kehlkopfeingang und hatte im Magen über 14 Tage verweilt, ohne weiter transportiert und verdaut worden zu sein.

Auf einen Stillstand der Magenentleerung bei schwerem Schädel-Hirn-Trauma weist auch Tröger (1987) hin [25]. In der rechtsmedizinischen Praxis sollte in derartigen Fällen darauf geachtet werden, dass es „keine ,,sichere" Zeitgrenze bezüglich einer stattgehabten Magenentleerung gibt.“ (Püschel 1996) [12].

Tablettenreste im Magen-Darminhalt können eine Vergiftung und weitere Informationen zu den Todesumständen (z.B. Suizid) nachweisen [26]. Hierzu müssen Menge und Zusammensetzung der eingenommenen Substanz(en) bekannt sein. Neben der chemischen Analyse der Stoffe kann die Art und Menge bestimmter Hilfs- bzw. Füllstoffe in Tabletten (z.B. Arten von Stärke und Cellulose) mit einem Polarisationsmikroskop untersucht werden. Diese Methode ist auch auf Tablettenreste in Gläsern, in Flüssigkeitsresten, in eingeatmeter Flüssigkeit oder in Erbrochenem anzuwenden.

Singh et al. (2016) berichten von einem Mord an einer jungen Frau [27]. Während der polizeilichen Untersuchungen machten sowohl ihr Ehemann und dessen Bruder wie auch ihr eigener Bruder widersprüchliche Angaben. Anhand des Mageninhalts – halb verdauter Reis – wurden die Aussagen der Männer überprüft: Die Frau nahm den Reis ca. zwei bis drei Stunden vor Todeseintritt zu sich. Dieser Befund widerlegte die Aussagen des Ehemanns und dessen Bruder.

Abbildung 3 Pflanzenbestandteile aus dem Magen.

In einem anderen Fall konnte der Mageninhalt ebenfalls zur Überprüfung von Aussagen herangezogen werden: Pieri et al. (2018) untersuchten die Proteine im Magen eines 40jährigen Patienten, der offenbar an den Folgen eines Sturzgeschehens gegen 9 Uhr morgens in einer Klinik verstarb [28]. Die Krankenschwestern sagten aus, der Mann habe das Frühstück verweigert. In seinem Magen des Verstorbenen wurden 350 g einer weißlichen, halbflüssigen Masse gefunden. Eine Untersuchung der darin enthaltenen Eiweiße zeigte, dass es sich um verdaute Milch- und Brotproteine handelte, die vom Frühstück desselben Tages stammten. Durch den Widerspruch zwischen den rechtsmedizinischen Befunden und den Aussagen des Personals wurden Ermittlungen zur möglichen Verletzung der Aufsichtspflicht eingeleitet.

Die Zusammensetzung des Mageninhalts kann auch aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften Informationen liefern: Gotsmy et al. (2018) und Jackowski (2023) weisen auf den charakteristischen dreischichtigen Mageninhalt in Fällen von Ertrinken hin [29, 30]. Aufgrund der Aufnahme verschieden großer Mengen an Wasser setzt sich dieses zuoberst ab (sog. „Wydler’s Sign“) und kennzeichnet Ertrinkungstode. Fälle ohne Ertrinken zeigen einen zweischichtigen Mageninhalt.

Gotsmy et al. (2018) weisen in diesem Zusammenhang auf mögliche abweichende Befunde zur Anzahl der Schichten des Mageninhalts zwischen PMCT (postmortalem CT) und der rechtsmedizinischen Untersuchung hin [29]. Vermutlich sind diese auf die Technik zur Entnahme des Mageninhalts im Obduktionssaal wie auch auf Bewegung des Leichnams bei der Obduktion oder vor / nach der PMCT zurückzuführen.

Der Untersuchung des Mageninhalts geht die Identifizierung der Nahrungsbestandteile voraus, die bei stark verdauten Speisen schwierig sein kann. Baur et al. (1982) zeigen wie man anhand von Doppeldiffusionstests und der Anwendung bestimmter Seren zwischen Milch und Käse unterscheiden kann [31]. Pflanzliche Bestandteile sind verschiedenartig aufgebaut und teils schwer zu bestimmen. Die Arbeit von Spann (1978) [32] und das Labor-Handbuch von Bock et al. (1980) [33] sind unserer Erfahrung nach gute Nachschlagewerke zur Erkennung pflanzlicher Zellen.

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Entleerungsrate des Magens und den Verdauungszustand von Speisen. Wasser wird schneller entleert als Kohlenhydrate [11] und letztere wiederum schneller als Mischkost [26]. Dabei verlangsamt sich die Entleerung mit steigendem Gehalt an Kohlenhydraten und Triglyceriden [34].

Neben dem Fett- und Energiegehalt sowie dem Volumen bzw. Gewicht einer Mahlzeit [7, 35-37] spielen auch physikalische und chemische Beschaffenheit der Nahrungsmenge (z.B. Temperatur, pH-Wert) eine Rolle [38].

Jatti et al. (2010) nennen drei Kategorien einflußnehmender Faktoren auf die Magenentleerung: psychische, physiologische und anatomische Umstände [38].

Da die Magenentleerung neben überwiegend physiologischen Faktoren auch durch Emotionen gesteuert wird, sind letztere besonders in Kriminalfällen bedeutsam, da die Entleerung durch Wut und Aggression beschleunigt, durch Depression, Angst und Stress verlangsamt oder auch über das parasympathische System bei Schock, Angst oder Kopfverletzungen sogar gestoppt und die Herstellung von Magensäure einstellt werden kann [35, 36, 38-40]. Dann kann unverdaute Nahrung nach sogar 24 Stunden im Magen vorgefunden werden (Jatti et al. 2010) [38].

Weitere einflußnehmende Faktoren und deren Wirkung auf die Magenentleerung sind Tabelle 1 zu entnehmen.

Abbildung 4 pH-Wert-Bestimmung des Mageninhalts

Weitere tabellarisch aufgelistete Faktoren auf die Magenentleerung sind bei Henssge & Madea (2004) [7], Jaffe (1989) [45] und Legge et al. (2016) [36] zu finden.

Zur Dauer der Entleerungsraten des Magens gibt es unterschiedliche Angaben: Nach Patel et al. (2013) ist der Magen grundsätzlich nach 2,5-6 Stunden geleert [46], Grassberger & Schmid (2009) geben 2-4 Stunden mit einer großen Schwankungsbreite an [47], nach Kaul et al. (2017) dauert die Entleerung 4-6 Stunden [48]. Letztere untersuchten die Entleerungsrate(n) in 507 Fällen mit bekanntem Todeszeitpunkt und bekannter letzter Mahlzeit. Zwar erwies sich hier der Verdauungszustand der Speisen als bedeutsam bei der Berechnung des Todeszeitpunkts; dieser sollte jedoch nur im Zusammenhang mit weiteren Faktoren zur Berechnung der postmortalen Liegezeit (postmortales Intervall, PMI) gesehen werden.

Auch für Grassberger & Schmid (2009) ist die alleinige Abschätzung des Todeszeitpunkts anhand des Füllzustands des Magens und der Nahrungszusammensetzung nicht ausreichend genau [47]. Verständlich wird dies durch die oben aufgeführten Faktoren, die die Magenentleerung beeinflussen.

Wir stellen zwei Fälle aus unserer Sachverständigen-Praxis vor, in denen der Mageninhalt Verstorbener sowohl Rückschlüsse auf die zeitliche Einordnung des Todeseintrittes als auch die Überprüfung von Aussagen zuließ.

1. Fall 1

Ein Ehepaar wurde zwei bis drei Tage gefangen gehalten und ermordet. Wir wurden mit der Fragestellung beauftragt, wann der verstorbene Mann die in seinem Magen vorgefundene Mahlzeit zu sich genommen hatte.

1.1 Methoden & Befunde

Der Mageninhalt wurde in einem ca. 8 cm hohem und ca. 5 cm durchmessenden PE-Gefäß in einem Styropor-Kistchen mit Kühlelementen geliefert und bei Anlieferung eingefroren (3-Sterne-Gefrierfach).

Zwei Stunden vor Untersuchungsbeginn wurde der 53 g wiegende Mageninhalt (Feinwaage Kern 440-35N) bei Raumtemperatur aufgetaut und in zuvor mit Brennspiritus ausgewischte Petrischalen überführt.

Unter dem Binokular (Leica Mz 12.5) wurden 20 g des überwiegend tief dunkelgrau gefärbten Mageninhalts näher untersucht und Stücke nach Farbe, Form und Größe geordnet (Abb. 1).

Es konnten sieben Gruppen von relativ einheitlichen, noch gut erkennbaren, Bestandteilen auseinander sortiert werden:

1. Grobe, um einen Zentimeter lange, weiche, ,,gelatinöse", deutliche Schnittkanten aufweisende Stücke.

Abbildung 5 Schlund-Inhalt mit drei Bröckchen.

2. Größere, über einen Zentimeter messende „gelatinöse", meist scharf begrenzte (deutliche Schnittkanten aufweisende) Stücke.

3. Samenartige Körnchen von etwa zwei Millimetern Durchmesser mit glatter oder mit kleinen Eindellungen versehener Oberfläche: Zwei verschiedene Arten von Samen oder Körnern (Abb. 2).

4. Samenartige Körnchen von etwa fünf Millimetern Länge und drei Millimetern Breite, rötlich-braun.

5. Weiche, helle, einfach längsgefurchte, ca. drei bis vier Millimeter Breite und ca. sechs Millimeter lange Bestandteile.

6. Größere, teils lappige, mögliche Hüllen, wohl von Pflanzenbestandteilen.

7. Kleinere, rötlich braune Hüllen wohl von Pflanzenbestandteilen sowie ein einzelner birnenförmiger Bestandteil (Abb. 3).

Zur pH-Messung mit Universalindikator MERCK (pH 0-14) wurde dem verbleibenden Mageninhalt vier ml steriles, destilliertes Wasser aufgetropft. Der angezeigte pH-Wert (zwischen pH 3 und 4: sauer) wies auf eine saure und für den Magen normale Umgebung hin (Abb. 4).

1.2 Einordnung der Befunde

Die glasig-gelatineartigen Strukturen (Gruppe 2) wurden von einem von uns hinzugezogener Botaniker als Feigenbestandteile eingeordnet. Dies stimmte mit der später getroffenen polizeilichen Mitteilung überein, dass eine Packung mit getrockneten Feigen am Fundort angetroffen wurde.

Die vorwiegend drei bis fünf Millimeter lange pflanzlich-körnerartige Strukturen (wie beispielsweise aus einem Körnergericht oder -brot) (Gruppen 3, 4) waren mit dem später mitgeteilten Fund einer Müslipackung am Fundort vereinbar.

Abbildung 6 Bohnenstücke aus dem Magen. Maßstab: cm und mm

Bei den aus Gruppe 5 mitgeteilten Bestandteilen sah der Botaniker eine Ähnlichkeit zu ungeschälten Körnern von Weizen, Roggen, Gerste oder Hafer in Abgrenzung zu Graupen, bei denen es sich um geschälte Getreidekörner handelt.

1.3 Umgebungseinflüsse

Es ist von einigen Pflanzenbestandteilen bekannt, dass sie im Magen nicht zersetzt werden (müssen), sondern den Darm passieren und unverdaut ausgeschieden werden können. Dazu zahlen vor allem Körner und andere, wenig wasserhaltige pflanzliche oder auch wenig zerkaute Bestandteile.

Nach unserer bisherigen Erfahrung mit Mageninhalten erschien es uns ungewöhnlich und interessant, dass die oben angesprochenen weichen, aber dennoch scharf begrenzten, wie mit Schnittkanten versehenen Bestandteile des Mageninhaltes (noch) vorhanden waren. Dies deutet normalerweise darauf hin, dass die Zersetzung der Nahrung nicht lange angedauert hat.

Einflüsse wie hastiges Schlingen (und damit nur wenig Kau- und Einspeichelungstätigkeit) [5] sowie die Frage, ob die Person regelmäßig Mahlzeiten zu sich genommen hat, müssen in dem hier vorliegenden Fall (Entführung mit Mord) berücksichtigt werden.

Laut Literatur führen auch Stress und Angst dazu, dass die Verdauungstätigkeit im Magen verlangsamt wird [38]. Dies scheint hier auch der Fall zu sein: Nach unseren Informationen war die ermordete Person mehrere Stunden lebend in der Gewalt des Täters.

Eine vergleichbare Wirkung hat auch ein länger andauernder Todeskampf. Dies scheint hier jedoch nicht zuzutreffen. Nach unseren Informationen lag im Herzen flüssiges Blut vor, das von den rechtsmedizinischen Kolleginnen als Hinweis auf einen raschen Sterbevorgang gedeutet wurde.

1.4 Zeitpunkt des Todes

In der medizinischen Literatur wird in der Regel davon ausgegangen, dass gegessene Nahrung ungefähr zwei bis sechs Stunden im Magen verbleibt und danach in den Darm abtransportiert ist [46 – 48].

Abbildung 7 Kleineres Bohnenfragment aus dem Magen. Maßstab: mm

In einer Untersuchung von Patel et al. (2013) von 100 Mageninhalte von Leichen zeigte sich, dass die Anwesenheit von noch identifizierbaren Nahrungsbestandteilen auf eine Zeit seit dem Essen von weniger als 2 Stunden hindeutet [46]. Angesichts der erkennbaren Schnittkanten im uns hier vorliegenden Mageninhalt würden wir eine Zeit seit Nahrungsaufnahme von etwa 2 Stunden bis höchstens 6 Stunden annehmen. Die genannten, in diesem Fall wohl einflussnehmenden Faktoren müssen berücksichtigt werden.

2. Fall 2

Ein Mann verstarb im Pflegeheim während des Abendessens. An diesem Tag nahm der Verstorbene folgende Speisen zu sich: Zum Frühstück soll er nur einen Kaffee getrunken und nichts gegessen haben. Mittags gab es Rinderrouladen mit Nudeln, Kaisergemüse und Rhabarberkompott. Angeblich soll er hiervon nur wenig zu sich genommen haben. Zum Abendessen gab es Gelbwurst, Käse, Bohnensalat, Brot (Graubrot oder dunkles Vollkornbrot) und Butter. Laut Betreuerin soll der Verstorbene abends zwei Scheiben Brot mit Wurst gegessen haben. In einem unbeaufsichtigten Moment hatte er sich möglicherweise eine Scheibe Brot mit Butter in den Mund steckt und war daran erstickt.

Wir wurden um eine morphologische Untersuchung der Speisereste aus seinem Rachen und Magen gebeten, um „mit hinreichender Sicherheit [festzustellen], welche Speisen der Verstorbene unmittelbar vor seinem Ableben zu sich genommen hat“.

2.1 Methoden & Befunde

Proben aus Rachen und Magen erhielten wir getrennt voneinander und ungekühlt in zwei Plastikgefäßen mit Deckel, die unmittelbar nach ihrer Ankunft bis zur Untersuchung in einem 3-Sterne-Gefrierfach tiefgefroren wurden.

2.2 Racheninhalt

Der etwa sechs Gramm schwere Racheninhalt (Waage: Philipps HR2385/A) war bräunlich, flüssig (Abb. 5). Drei erkennbar große Bröckchen waren innen weiß und außen von einer schmutzig dunkelgrauen Schicht umhüllt; die Konsistenz ähnelte Frischkäse.

Festere Bestandteile waren nicht erkennbar.

Insgesamt war die Flüssigkeit des Racheninhaltes recht dunkel gefärbt, was evtl. auf dunkle Vollkornbrot hinweisen könnte. Die hellen Bestandteile könnten von Käse stammen.

Abbildung 8 Mögliche fettige Bestandteile im Mageninhalt. Maßstab: cm und mm

2.3 Mageninhalt

Der deutlich hellere Mageninhalt wog ca. 230 g und wies einzelne größere, festere Bestandteile auf, die aufgrund ihrer Farbe und ihrem Aussehen länglichen Bohnen-Abschnitte ähnelten (Abb. 6).

Andere festere Bestandteile waren nicht vorhanden.

Der die Stücke umgebende Mageninhalt war vollständig einheitlich cremig-breiig mit kleinen weißen Einsprengseln (unter einem Millimeter); es fand sich ein einzelnes millimetergroßes eckiges Stück wie von einem grünen Kraut oder Gemüse.

Der Mageninhalt wurde lichtmikroskopisch bei 60facher Vergrößerung untersucht (Binokular: Leica MZ 12.5): Bei den Stückchen handelte es sich vermutlich um ein Stück Bohne, da Dicke und Farbe den anderen Stücken glichen. Insgesamt wurden aus dem Mageninhalt 19 mögliche Bohnenstücke mit Längen zwischen 5 mm und 21 mm gesichert (Abb. 7).

Ein süßlicher Geruch wie von erbrochenem Kakao war wahrzunehmen; dies könnte aber auch auf die Zersetzung von Zuckerbestandteilen (Kohlenhydraten) aus Brot zurückzuführen sein.

Bei achtfacher Vergrößerung der Bohnenstücke waren darauf zahlreiche kleine weiße Bestandteile zu erkennen. Diese weißen Partikel waren mit der Pinzette sehr leicht zerdrückbar; es könnte sich dabei beispielsweise um Käse mit nennenswertem Fettanteil handeln (Abb. 8). Kleine grünlich-rötliche bis bräunliche sehr dünne Plättchen könnten von Kräutern stammen.

Die pH-Wert-Messung der Proben wurde mit pH-Indikator-Stäbchen der Firma MERCK (pH 0-14) durchgeführt. Leitungswasser als Nullprobe zeigt pH 7 an, der Schlundinhalt lag bei pH 3-4, der Mageninhalt lag ebenfalls bei pH 3-4.

Ein Blut-Schnelltest mittels Bayer Hemastix (Charge: 6H18A) zeigte im Magen- und Schlundinhalt eine Blutmenge von mehr als 80 Erythrozyten pro Mikroliter (Abb. 9). Der Test zeigt extrem sensitiv, an so dass schon allerkleinste Spuren von Blut – auch extrem verdünnte Mengen – das Anschlagen des Tests bewirken.

2.4 Einordnung der Befunde

Der saure Schlundinhalt kann entweder auf die Speisen selbst zurückzuführen sein (Essig o.ä.), oder daran, dass die Person Magensäure aufgestossen oder gewürgt hat. Auch mögliche bakterielle Zersetzungsvorgängen während des Transportes könnten auf den pH-Wert eingewirkt haben, da die Proben bei uns nicht tiefgefroren eintrafen.

Die im Magen vorhandene Blutmenge muss nicht zwingend verletzungsbedingt entstanden sein. Es kann auch durch das Sektionsbesteck, Handschuhe oder Lagerungs-Gefäße aus dem Sektionsraum eingebracht worden sein.

Ein Tropfen Mageninhalt mit den bereits beschriebenen weisslichen, kleinen Partikeln sowie trockenkräuterartige Plättchen und Luftblasen (wohl durch Gärungsvorgänge) zeigte bei hundertfacher Vergrößerung mit dem Binokular die zahlreichen weißen Partikel, ähnlich einer Fett-Emulsion.

Abbildung 9 Blut-Schnelltest

Eine feingewebliche (histologische) Untersuchung erschien angesichts des sehr homogenen und gut untersuchbaren Materials nicht zwingend erforderlich, da keine auf den ersten Blick eigentümlichen oder nicht mit dem bisher Beschriebenen in Einklang stehenden Bestandteile im übersendeten Material zu erkennen waren.

Der Mann verstarb offenbar während der Einnahme des beschriebenen Abendessens.

3. Zusammenfassung

Mageninhalt sollte nicht alleinig zur Bestimmung des Todeszeitpunktes herangezogen werden. Unsere vorgestellten Fälle und die wissenschaftlichen Fallberichte zeigen jedoch, dass er zur Überprüfung von Aussagen und anders gelagerter Fragestellungen in einem Kriminalfall geeignet sein kann und sein möglicher Informationsgehalt daher nicht vernachlässigt werden darf.

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Informationsgehalt kriminalbiologischer Spuren Teil 3

Quelle: Kriminalistik, 6/2025, Seiten 343 bis 347

Informationsgehalt kriminalbiologischer Spuren

Teil 3: Experimentelle Überprüfung von Aussagen durch Blutspuren

→ der gesamte Artikel als .pdf

Zusammenfassung

Auf einem Autobahnparkplatz wurde ein blutverschmierter, im Kopfbereich schwer verletzter und auf dem Boden liegender Mann gefunden. Neben ihm stand ein weiterer Mann, der an seiner Kleidung und im Gesicht blutverschmiert war. Er wurde von der Polizei verdächtigt, Verursacher dieser Verletzungen zu sein, verneinte dies jedoch. Wir wurden damit beauftragt, die Entstehung und Ursachen der Blutspuren an der Kleidung des Angeklagten zu untersuchen und diese mit seinen Aussagen und den Blutspuren am Opfer abzugleichen. Experimente mit menschlichem Blut ermöglichten uns Annäherungen an den tatsächlichen Ablauf.

1 Einleitung

Die Untersuchung von Blutspuren wird seit über einhundert Jahren zur Rekonstruktion von Tatabläufen und Unfällen, aber auch zur Überprüfung von Aussagen zu Tatgeschehen genutzt (Pietrowski 1895).

Blutspuren können Momente des Tatablaufes schlaglichtartig abbilden oder aber erst nachträglich erzeugt worden sein (durch den Rettungsdienst, Schmeißfliegen oder ähnliches, s.u.). Oft können teils genaue Bewegungsbilder gewonnen werden (Benecke 2019, Benecke & Benecke 2018, Benecke & Barksdale 2003, Bevel & Gardener 2008, Buck et al. 2006, Donaldson et al. 2010, James & Eckert 1998, James et al. 2005, Karger et al. 2008, Mishra et al. 2024, Rivers & Vega 2025).

Abb. 1: Der Faltenwurf lässt Rückschlüsse auf die Körperhaltung des Opfers während der Tatausübung zu (Wonder 2001)

Einfluss auf Formenmerkmale von Blutspuren und -tropfen nehmen beispielsweise die Beschaffenheit des Untergrunds bzw. der (bebluteten) Oberfläche, die Höhe der Blutungsquelle, die Geschwindigkeit des beschleunigten Blutes und das Volumen des Blutstropfens (Benecke et al. 2005B, 2012).

Auch Fliegen können Blutspuren „verursachen“ oder Blutspuren nachträglich verändern, wenn die Tiere das zuvor aufgenommene Blut auswürgen oder als Kotspur absetzen (Benecke & Barksdale 2003, Fujikawa et al. 2011, Striman et al. 2011).

Auf Oberflächen können Blutspuren verschiedene Muster abbilden: Beispielsweise kann der Faltenwurf in Kleidungsstücken Blutaussparungen aufweisen und so Rückschlüsse auf die Haltung der Kleidungsträger während der Blutung(en) geben. Wonder (2001) gibt hierzu ein typisches Beispiel: Eine erschossene Frau liegt in ausgestreckter Position auf dem Boden (Abb. 1). Der Täter hatte behauptet, das Opfer habe bei Schussabgabe gestanden. Das Blut-Faltenmuster der Hose (Abschattung, Faltenwurf) der toten Frau zeigt hingegen, dass das Blutmuster in sitzender und nicht in stehender Position entstanden sein muss.

Blutaussparungen können Hinweise auf den zeitlichen Ablauf einer Tat geben (Abb. 2).

Von Bedeutung ist gelegentlich, dass auf trockene textile Oberflächen auftreffendes Blut (kurzzeitig) nicht aufgesogen wird: Laut Wonder (2001) soll das daran liegen, dass die roten Blutkörperchen nicht durch die Textilfasern hindurch wandern können; sie müssen zunächst ihre Form verändern und können erst dann um die Fasern herumlaufen und in das (Stoff-)Gewebe eindringen. Die übrigen Blutbestandteile (Plasma) durchdringen hingegen problemlos den Stoff.

Treffen Blutstropfen auf feuchte textile Oberflächen, soll sich die Hülle der roten Blutkörperchen umgehend auflösen und den roten Blutfarbstoff sofort in den übrigen Teil des Blutes (Plasma) freigeben. In Folge erscheinen solche Blutspuren heller, größer und unregelmäßiger als Blutspuren auf trockenen Textilien (Wonder 2001).

Abb. 3: Die Blutspuren im Bild wurden zunächst wegen der zahlreichen Messerstiche als “gegeben” angesehen. Sie bilden bei genauer Vermessung aber Teile des Tatgeschehens ab: Durchtrennung des Halses mit Aushusten von Blut (Foto: Archiv Benecke)

Trifft Blut auf ein trockenes Kleidungsstück und kann dort trocknen, bevor es Feuchtigkeit bzw. Wasser ausgesetzt wird, sind die Blutspuren schwerer zu entfernen (Wonder 2001).

Die Bearbeitung von Blutspurenmustern setzt eine gute fotografische Dokumentation vor Ort voraus, insbesondere dann, wenn das Vorhandensein von Blut als durch die vorliegenden Verletzungen als selbstverständlich oder „naheliegend“ angesehen wird, wie dies etwa bei (Auto-)Unfällen leider oft der Fall ist (Benecke 2005a, 2007). Dasselbe trifft für schwere Verletzungen (Halsschnitte, massive Gewalteinwirkung etc.) zu, bei denen die teils reichlichen Blutspuren sehr wohl den räumlich-zeitlichen Verlauf abbilden (Abb. 3); nur erfordert ihre Auswertung viele Messungen der verschiedenen Blutspuren-Gruppen und damit viel Zeit. Oft sind auch Versuche erforderlich.

2 Fallbericht

Der hier vorgestellte Fall ereignete sich abends an einem Autobahnparkplatz in Österreich. Die Polizei fand das Opfer blutverschmiert und im Kopfbereich schwer verletzt auf dem Boden liegend. Neben dem Opfer stand der an seiner Kleidung und im Gesicht blutverschmierte Angeklagte.

Das Opfer zeigte Zeichen stumpfer und scharfer Gewalteinwirkung, u.a. ein Schädel-Hirn-Trauma mit Bruch des linken Felsenbeins, diverse Einblutungen im Schädelbereich, Prellungszonen am Dickdarm mit diffusen Einblutungen, eine geringe Milzverletzung, streifige Oberhautabtragungen der Brustkorbvorderseite, ein an einen Schuhabdrucke erinnerndes Einblutungsmuster am Kinn und eine Schnittwunde am Hals, die rechtsmedizinisch mit dem Einwirken durch eine abgebrochene Flasche in Einklang gebracht wurde.

Der Angeklagte gab an, nichts mit den Verletzungen zu tun zu haben. Er habe von einer unbekannten Person einen harten Schlag gegen den Kopf bekommen, der ihn zunächst benommen machte. Wenig später habe er das blutüberströmte Opfer auf dem Rücken liegend am Boden bemerkt und habe ihm helfen wollen. Dabei seien seine Blutantragungen entstanden: Er sei mit dem rechten Fuß über den Oberkörper des Verletzten gestiegen und habe ihn Mund-zu-Mund beatmet. Sein rechtes Knie sei dabei etwa auf Hüfthöhe des Opfers auf dem Asphalt gelegen, sein Oberkörper sei über den Oberkörper des Opfers gebeugt gewesen. Er habe sich beim Rettungsversuch das Blut des Opfers wohl ins Gesicht und an seine Kleidung geschmiert.

Der Angeklagte hatte u.a. Hautabschürfungen an den Knievorderseiten und wies eine stumpfmechanische Gewalteinwirkung gegen die rechte Hinterkopfhälfte auf.

Hinter dem Fahrzeug des Angeklagten sicherte die Polizei eine Mineralwasserflasche mit Blutantragungen. Die Polizei vermutete, dass sich der Angeklagte mit dem Wasser die Blutantragungen von der Hose und aus dem Gesicht habe waschen wollen. Der Angeklagte konnte sich daran nicht erinnern und gab an, sich während der Hilfeleistung die Hände an seiner Jogginghose getrocknet bzw. abgewischt zu haben.

Abb. 4: Jogginghosen für die Versuche

Das Opfer und der Angeklagte waren zum Zeitpunkt des Geschehens alkoholisiert (Opfer: 2,47 g/l Blutalkohol = 2,47 Promille, Angeklagter: 0,80 mg/l Atemalkohol = 1,6 Promille).

Wir wurden u.a. damit beauftragt, die Entstehung und Ursachen der Blutspuren an der Kleidung des Angeklagten zu untersuchen. Dabei haben wir zu Folgendem Experimente durchgeführt und anhand der Ergebnisse geprüft, ob die Blutspuren mit den Schilderungen des Angeklagten in Einklang zu bringen sind:

1. Trocknen von Blutspritzern auf der Jogginghose

2. Mögliches Abwaschen von Blutspuren

3. Mögliche Mund-zu-Mund-Beatmung

4. Hocken, Knien

Unsere experimentelle Fallbearbeitung fußte auf folgenden Grundannahmen:

- Die auf den Fotos erkennbaren rötlich-braunen Spuren im direkten Tat-Umfeld stellen Blut dar.

- Diese Blutspuren stammen vom Opfer.

Da das Opfer des Angriffs sofort in ärztliche Behandlung übergeben werden musste, wurde unter den Fingernägeln des Opfers keine Erbsubstanz abgerieben.

3 Material & Methoden

3.1 Kleidung

Im polizeilich-spurenkundlichen Labor des Auftraggebers wurden die bebluteten Spurenträgergesichtet und die textile Zusammensetzung der sichergestellten Kleidungsstücke festgestellt.

Für die Versuchsreihen wurden Jogginghose gekauft, die der Original-Jogginghose farblich und in ihrer stofflichen Zusammensetzung hinreichend entsprachen.

Vor Versuchsdurchführung wurden die Hosen bei 40 °C mit Color-Waschmittel ohne Weichspüler gewaschen (Abb. 4).

Die Experimente wurden mit frischem menschlichem Blut in unserem spurenkundlichen Labor durchgeführt.

3.2 Blutabnahme

Abb. 6 (oben): Jogginghose des Verdächtigen.

Abb. 7 (unten): Feine Blutspritzer in einem verwaschenen, breit rötlich-braun gefärbtem Feld.

Es fanden zwei Experimentier-Reihen im Abstand von acht Tagen statt: R1 und R2. In R1 wurde das im Zentrifugenröhrchen gewonnene menschliche Blut schonend mit 2 mL 1,15 % Na2-EDTA-Lösung pro 50 mL Vollblut versetzt, während in R2 aus Gründen der höchstmöglichen Genauigkeit betreffs kleiner Tropfen das auf dieselbe Weise gewonnene Blut ohne den Gerinnungshemmer EDTA benutzt wurde (Abb. 5).

Vor der Blutgewinnung waren die Experimente bereits aufgebaut, so dass das Blut sofort verwendet werden konnte.

4 Ergebnisse

4.1. Trocknen von Blutspritzern auf grauer Jogginghose

Die Jogginghose des Verdächtigen zeigt von oben nach unten verlaufende Spritzspuren, die in einem wässrig-blutigen Bereich der Hose liegen (Abb. 6); die Spritzspuren haben sich in diesem Bereich nicht aufgelöst (Abb. 7).

Dies weist darauf hin, dass die Jogginghose des Verdächtigen bereits getrocknete Blutstropfen aufwies, als sie mit Wasser und/oder einem Blut-Wasser-Gemisch in Kontakt kam: Kleine Blutspuren bleiben auf der Oberfläche eines trockenen Stoffs erhalten; sie verschwimmen oder lösen sich beim Auftreffen auf feuchten Oberflächen auf (Abb. 8) (Wonder 2001). Weiter folgt daraus, dass die Wunden des Opfers spritzend bluteten als der Verdächtige Kontakt mit dem Opfer hatte; seine Jogginghose war zu diesem Zeitpunkt laut Aussage des Verdächtigen trocken.

Befindet sich zuerst frisches Blut ohne Wasser auf der Hose, so trocknet dieses sehr schnell „fest“ (nach zwei Minuten bei Raumtemperatur) (Abb. 9). Dieses „alte“ Blut verläuft danach nicht mehr vollständig durch Befeuchtung mit Wasser. Auch beim Hineinknien in ein Blut-Wasser-Gemisch mit bereits blutbespritzter Hose lösen sich die ursprünglichen Spritzer nicht vollständig auf (Abb. 10). In beiden Fällen bleiben die ursprünglichen, zuvor in kurzer Zeit bereits getrockneten Spuren je nach Menge der verdünnenden Flüssigkeit und je nach Trocknungszeit umrissartig dauerhaft oder zeitweilig erhalten.

Dies zeigt, dass auf den Knie-Bereich der zu diesem Zeitpunkt noch trockenen Jogginghose des Verdächtigten auch Tropfen eines Blut-Wasser-Gemisches gelangt waren.

Abb. 14: Abdrücke im Gesäßbereich: Derart breit verlaufen, wenn / weil die Hose vorher wässrig war bzw. vorher kein Blutfleck dort trocknete. Hocken (statt Knien) in Blut: Aussparungen wie in Abb. 11.

Die Blut-Spritzspuren auf der Rückseite der Jogginghose deuten auf ein Spritzen des Blutes von einer Stelle über Bodenhöhe hin und nicht auf eine sich flach am Boden befindliche Quelle (Abb. 11). Dabei gelangte das Blut nicht durch die Schwerkraft von oben nach unten tropfend auf die Hose des Verdächtigen, sondern durch beschleunigtes Blut des sitzenden oder stehenden Opfers.

Dass das Blut durch Aushusten des Verletzten an die Hose des Verdächtigten gelangt ist, erscheint unwahrscheinlich: Der Teil der Hose des Verdächtigen, der die betreffenden Spuren aufweist, war bei einer möglichen, versuchten Rettung des schon liegenden Verletzten abgeschirmt.

Gelangte das Blut im Stehen an die Hose des Verdächtigten, dann durch Spritzen von oben her und nicht während der versuchten Rettung des Opfers.

Auch ein "Hände Aus- oder Abschütteln" nach erfolgter Rettungsmaßnahme durch den Verdächtigten kommt für die Entstehung der Blutspritzer nicht in Betracht: Die kleinen Spritzer wären sonst sehr stark verlaufen oder unsichtbar.

4.2 Mögliches Abwaschen des Verdächtigen vs. Begießen des Verletzten

Die Aussage des Verdächtigen, dass er sich nicht nennenswert abgewaschen habe, kann stimmen. Unsere Versuche zeigen, dass er sich stattdessen eher in ein bereits vorhandenes Blut-Wasser-Gemisch gekniet hat. In Hinblick auf die uns bekannten Informationen kann dieses durch Begießen der verletzten, blutenden Person mit Wasser entstanden sein.

Die Hände und das Gesicht des Verdächtigen waren bei Eintreffen der Polizei noch beblutet: Die leicht angerundeten, recht scharfen Blut-Ränder in der Gesichts-Beblutung stehen in Einklang mit einem "eigene-Hände-ins-Gesicht-schlagen" (Abb. 12) und dann folgendem Trocknen der dünnen Blutschicht im Gesicht.

Nach Beblutung und Trocknung des Blutes in seinem Gesicht kann sich der Verdächtige (später) Wasser ins Gesicht gebracht haben; dies lassen die Aussparungen um seine Augen, die er dabei wohl geschlossen hatte, vermuten.

4.3 Mögliche Mund-zu-Mund-Beatmung

Eine Mund-zu-Mund-Beatmung erscheint im vorliegenden Fall zunächst nicht ausgeschlossen. Aus blutspurenkundlicher Sicht ist aber bedeutsam, welche Körperhaltung der Verdächtige einnahm (Abb. 13): Auffällig ist, dass der Schritt seiner Hose nicht beblutet war: Eine Mund-zu-Mund-Beatmung wäre so wenn, dann vollständig von der Seite aus ausgeführt worden (Abb. 19). Diese Spurenlage steht nicht in Einklang mit seiner gegenüber der Polizei gemachten Aussage, dass er bei Rettungsgriffen o.ä. den liegenden Mann mit mindestens einem Bein überstiegen und dann eine Mund-zu-Mund-Beatmung ausgeführt habe: Bei einer solchen Haltung "über" dem Körper des Verletzten wäre Blut des Opfers an den Bereich des Schrittes der Hose gelangt.

4.4 Hocken, Knien

Am unteren, hinteren Hosenbein (auf dem Übergang zwischen Hose und Abschluss-“Bündchen“ der Jogginghose) des Verdächtigen ist eine „Abschattung“ in Form einer Unterbrechung der Blutantragung zu erkennen. Diese Blutspur-Aussparung lässt erkennen, dass und wie der Angeklagte zwischenzeitlich gehockt oder gekniet hat (Abb. 11, 14).

Bei dieser Aussparung kann und dürfte sich um eine Übertragung des Blutes von den Schuhen des Verdächtigen auf seine Hose handeln: Die Rückseiten seiner Schuhe weisen Blutantragungen auf; von hier ist das Blut wohl an den Saum der Hose gelangt (Abb. 15).

Abb. 15: Blutspuren auf Schuhe der verdächtigen Person (Foto: Auftraggeber)

Dies zeigt auch unsere Nachstellung: Die Aussage des Verdächtigten, er sei (zwischenzeitlich) mit einem Knie auf dem Boden, mit dem anderen in der Luft und beiden Füßen auf dem Boden über das Opfer gebeugt gewesen, kann richtig sein (Abb. 13).

Die bloße Mund-zu-Mund-Beatmung eines überraschend angetroffenen Verletzten erklärt die Beblutung der Rückseiten der Schuhe des verdächtigen Manns auf deren Außen- und Rückseiten jedoch nicht (in diesem Maße).

Der Kontakt zwischen beiden Männern kann sich nicht ausschließlich am Boden abgespielt haben: Sofern sie miteinander gekämpft haben, müssten sie auch im Stehen Gewalt ausgesetzt gewesen sein bzw. ausgeübt haben. Wäre der Verdächtigte unbeblutet und aus seiner Ohnmacht soeben erwacht zum am Boden liegenden verletzten Mann gelangt und hätte ihn gem. seiner Aussage mit einem Bein überstiegen, ließen sich weder das fehlende Blut im Schritt der Jogginghose des Verdächtigen noch die zuvor auf seiner grauen Jogginghose getrockneten Blutspritzer erklären.

5 Zusammenfassung

Es handelt sich hier um eine kritische Einzelfallbetrachtung. Wir konnten mittels der durchgeführten Blutspur-Experimenten zeigen, dass

- der Verdächtige mit der stehenden oder sitzenden, jedenfalls nicht nur liegenden Person Kontakt hatte, als diese spritzend blutete oder der Verdächtige Schwingbewegungen mit der Hand oder einem Gegenstand machte.

- die verletzte Person auf die trockene Hose des Verdächtigen blutete, auf die erst später Wasser gelangte.

Die Aussagen des Angeklagten stehen damit mit den blutspurenkundlichen Befunden überwiegend nicht in Einklang.

Die Durchführung der Experimente erlaubte die Überprüfung von Aussagen vom Täter im Sinne des Ein- oder Ausschluss-Verfahrens. Die Ergebnisse hätten durch reines Nachdenken nicht gewonnen werden können.

Wichtig bei einer experimentellen Überprüfung ist grundsätzlich, originale oder original-nahe Objekte und Spurenträger eines Falls zu verwenden sowie möglichst viele gute Fotos mit Maßstab zu erhalten.

Experimente stellen Annäherungen an den tatsächlichen Ablauf und damit schlaglichtartig Teile des Messbaren dar. Sie erzielen bei einem adäquaten Aufbau und exakter Durchführung eine hohe Aussagekraft. Wie die Ergebnisse dieses Beispielfalles zeigen, ist der Aufwand der experimentellen Überprüfung gerechtfertigt.

Literatur

siehe .pdf