Quelle: Kriminalistik, 6/2025, Seiten 343 bis 347
Informationsgehalt kriminalbiologischer Spuren
Teil 3: Experimentelle Überprüfung von Aussagen durch Blutspuren
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Zusammenfassung
Auf einem Autobahnparkplatz wurde ein blutverschmierter, im Kopfbereich schwer verletzter und auf dem Boden liegender Mann gefunden. Neben ihm stand ein weiterer Mann, der an seiner Kleidung und im Gesicht blutverschmiert war. Er wurde von der Polizei verdächtigt, Verursacher dieser Verletzungen zu sein, verneinte dies jedoch. Wir wurden damit beauftragt, die Entstehung und Ursachen der Blutspuren an der Kleidung des Angeklagten zu untersuchen und diese mit seinen Aussagen und den Blutspuren am Opfer abzugleichen. Experimente mit menschlichem Blut ermöglichten uns Annäherungen an den tatsächlichen Ablauf.
1 Einleitung
Die Untersuchung von Blutspuren wird seit über einhundert Jahren zur Rekonstruktion von Tatabläufen und Unfällen, aber auch zur Überprüfung von Aussagen zu Tatgeschehen genutzt (Pietrowski 1895).
Blutspuren können Momente des Tatablaufes schlaglichtartig abbilden oder aber erst nachträglich erzeugt worden sein (durch den Rettungsdienst, Schmeißfliegen oder ähnliches, s.u.). Oft können teils genaue Bewegungsbilder gewonnen werden (Benecke 2019, Benecke & Benecke 2018, Benecke & Barksdale 2003, Bevel & Gardener 2008, Buck et al. 2006, Donaldson et al. 2010, James & Eckert 1998, James et al. 2005, Karger et al. 2008, Mishra et al. 2024, Rivers & Vega 2025).
Abb. 1: Der Faltenwurf lässt Rückschlüsse auf die Körperhaltung des Opfers während der Tatausübung zu (Wonder 2001)
Einfluss auf Formenmerkmale von Blutspuren und -tropfen nehmen beispielsweise die Beschaffenheit des Untergrunds bzw. der (bebluteten) Oberfläche, die Höhe der Blutungsquelle, die Geschwindigkeit des beschleunigten Blutes und das Volumen des Blutstropfens (Benecke et al. 2005B, 2012).
Auch Fliegen können Blutspuren „verursachen“ oder Blutspuren nachträglich verändern, wenn die Tiere das zuvor aufgenommene Blut auswürgen oder als Kotspur absetzen (Benecke & Barksdale 2003, Fujikawa et al. 2011, Striman et al. 2011).
Auf Oberflächen können Blutspuren verschiedene Muster abbilden: Beispielsweise kann der Faltenwurf in Kleidungsstücken Blutaussparungen aufweisen und so Rückschlüsse auf die Haltung der Kleidungsträger während der Blutung(en) geben. Wonder (2001) gibt hierzu ein typisches Beispiel: Eine erschossene Frau liegt in ausgestreckter Position auf dem Boden (Abb. 1). Der Täter hatte behauptet, das Opfer habe bei Schussabgabe gestanden. Das Blut-Faltenmuster der Hose (Abschattung, Faltenwurf) der toten Frau zeigt hingegen, dass das Blutmuster in sitzender und nicht in stehender Position entstanden sein muss.
Blutaussparungen können Hinweise auf den zeitlichen Ablauf einer Tat geben (Abb. 2).
Von Bedeutung ist gelegentlich, dass auf trockene textile Oberflächen auftreffendes Blut (kurzzeitig) nicht aufgesogen wird: Laut Wonder (2001) soll das daran liegen, dass die roten Blutkörperchen nicht durch die Textilfasern hindurch wandern können; sie müssen zunächst ihre Form verändern und können erst dann um die Fasern herumlaufen und in das (Stoff-)Gewebe eindringen. Die übrigen Blutbestandteile (Plasma) durchdringen hingegen problemlos den Stoff.
Treffen Blutstropfen auf feuchte textile Oberflächen, soll sich die Hülle der roten Blutkörperchen umgehend auflösen und den roten Blutfarbstoff sofort in den übrigen Teil des Blutes (Plasma) freigeben. In Folge erscheinen solche Blutspuren heller, größer und unregelmäßiger als Blutspuren auf trockenen Textilien (Wonder 2001).
Abb. 3: Die Blutspuren im Bild wurden zunächst wegen der zahlreichen Messerstiche als “gegeben” angesehen. Sie bilden bei genauer Vermessung aber Teile des Tatgeschehens ab: Durchtrennung des Halses mit Aushusten von Blut (Foto: Archiv Benecke)
Trifft Blut auf ein trockenes Kleidungsstück und kann dort trocknen, bevor es Feuchtigkeit bzw. Wasser ausgesetzt wird, sind die Blutspuren schwerer zu entfernen (Wonder 2001).
Die Bearbeitung von Blutspurenmustern setzt eine gute fotografische Dokumentation vor Ort voraus, insbesondere dann, wenn das Vorhandensein von Blut als durch die vorliegenden Verletzungen als selbstverständlich oder „naheliegend“ angesehen wird, wie dies etwa bei (Auto-)Unfällen leider oft der Fall ist (Benecke 2005a, 2007). Dasselbe trifft für schwere Verletzungen (Halsschnitte, massive Gewalteinwirkung etc.) zu, bei denen die teils reichlichen Blutspuren sehr wohl den räumlich-zeitlichen Verlauf abbilden (Abb. 3); nur erfordert ihre Auswertung viele Messungen der verschiedenen Blutspuren-Gruppen und damit viel Zeit. Oft sind auch Versuche erforderlich.
2 Fallbericht
Der hier vorgestellte Fall ereignete sich abends an einem Autobahnparkplatz in Österreich. Die Polizei fand das Opfer blutverschmiert und im Kopfbereich schwer verletzt auf dem Boden liegend. Neben dem Opfer stand der an seiner Kleidung und im Gesicht blutverschmierte Angeklagte.
Das Opfer zeigte Zeichen stumpfer und scharfer Gewalteinwirkung, u.a. ein Schädel-Hirn-Trauma mit Bruch des linken Felsenbeins, diverse Einblutungen im Schädelbereich, Prellungszonen am Dickdarm mit diffusen Einblutungen, eine geringe Milzverletzung, streifige Oberhautabtragungen der Brustkorbvorderseite, ein an einen Schuhabdrucke erinnerndes Einblutungsmuster am Kinn und eine Schnittwunde am Hals, die rechtsmedizinisch mit dem Einwirken durch eine abgebrochene Flasche in Einklang gebracht wurde.
Der Angeklagte gab an, nichts mit den Verletzungen zu tun zu haben. Er habe von einer unbekannten Person einen harten Schlag gegen den Kopf bekommen, der ihn zunächst benommen machte. Wenig später habe er das blutüberströmte Opfer auf dem Rücken liegend am Boden bemerkt und habe ihm helfen wollen. Dabei seien seine Blutantragungen entstanden: Er sei mit dem rechten Fuß über den Oberkörper des Verletzten gestiegen und habe ihn Mund-zu-Mund beatmet. Sein rechtes Knie sei dabei etwa auf Hüfthöhe des Opfers auf dem Asphalt gelegen, sein Oberkörper sei über den Oberkörper des Opfers gebeugt gewesen. Er habe sich beim Rettungsversuch das Blut des Opfers wohl ins Gesicht und an seine Kleidung geschmiert.
Der Angeklagte hatte u.a. Hautabschürfungen an den Knievorderseiten und wies eine stumpfmechanische Gewalteinwirkung gegen die rechte Hinterkopfhälfte auf.
Hinter dem Fahrzeug des Angeklagten sicherte die Polizei eine Mineralwasserflasche mit Blutantragungen. Die Polizei vermutete, dass sich der Angeklagte mit dem Wasser die Blutantragungen von der Hose und aus dem Gesicht habe waschen wollen. Der Angeklagte konnte sich daran nicht erinnern und gab an, sich während der Hilfeleistung die Hände an seiner Jogginghose getrocknet bzw. abgewischt zu haben.
Abb. 4: Jogginghosen für die Versuche
Das Opfer und der Angeklagte waren zum Zeitpunkt des Geschehens alkoholisiert (Opfer: 2,47 g/l Blutalkohol = 2,47 Promille, Angeklagter: 0,80 mg/l Atemalkohol = 1,6 Promille).
Wir wurden u.a. damit beauftragt, die Entstehung und Ursachen der Blutspuren an der Kleidung des Angeklagten zu untersuchen. Dabei haben wir zu Folgendem Experimente durchgeführt und anhand der Ergebnisse geprüft, ob die Blutspuren mit den Schilderungen des Angeklagten in Einklang zu bringen sind:
1. Trocknen von Blutspritzern auf der Jogginghose
2. Mögliches Abwaschen von Blutspuren
3. Mögliche Mund-zu-Mund-Beatmung
4. Hocken, Knien
Unsere experimentelle Fallbearbeitung fußte auf folgenden Grundannahmen:
- Die auf den Fotos erkennbaren rötlich-braunen Spuren im direkten Tat-Umfeld stellen Blut dar.
- Diese Blutspuren stammen vom Opfer.
Da das Opfer des Angriffs sofort in ärztliche Behandlung übergeben werden musste, wurde unter den Fingernägeln des Opfers keine Erbsubstanz abgerieben.
3 Material & Methoden
3.1 Kleidung
Im polizeilich-spurenkundlichen Labor des Auftraggebers wurden die bebluteten Spurenträgergesichtet und die textile Zusammensetzung der sichergestellten Kleidungsstücke festgestellt.
Für die Versuchsreihen wurden Jogginghose gekauft, die der Original-Jogginghose farblich und in ihrer stofflichen Zusammensetzung hinreichend entsprachen.
Vor Versuchsdurchführung wurden die Hosen bei 40 °C mit Color-Waschmittel ohne Weichspüler gewaschen (Abb. 4).
Die Experimente wurden mit frischem menschlichem Blut in unserem spurenkundlichen Labor durchgeführt.
3.2 Blutabnahme
Abb. 6 (oben): Jogginghose des Verdächtigen.
Abb. 7 (unten): Feine Blutspritzer in einem verwaschenen, breit rötlich-braun gefärbtem Feld.
Es fanden zwei Experimentier-Reihen im Abstand von acht Tagen statt: R1 und R2. In R1 wurde das im Zentrifugenröhrchen gewonnene menschliche Blut schonend mit 2 mL 1,15 % Na2-EDTA-Lösung pro 50 mL Vollblut versetzt, während in R2 aus Gründen der höchstmöglichen Genauigkeit betreffs kleiner Tropfen das auf dieselbe Weise gewonnene Blut ohne den Gerinnungshemmer EDTA benutzt wurde (Abb. 5).
Vor der Blutgewinnung waren die Experimente bereits aufgebaut, so dass das Blut sofort verwendet werden konnte.
4 Ergebnisse
4.1. Trocknen von Blutspritzern auf grauer Jogginghose
Die Jogginghose des Verdächtigen zeigt von oben nach unten verlaufende Spritzspuren, die in einem wässrig-blutigen Bereich der Hose liegen (Abb. 6); die Spritzspuren haben sich in diesem Bereich nicht aufgelöst (Abb. 7).
Dies weist darauf hin, dass die Jogginghose des Verdächtigen bereits getrocknete Blutstropfen aufwies, als sie mit Wasser und/oder einem Blut-Wasser-Gemisch in Kontakt kam: Kleine Blutspuren bleiben auf der Oberfläche eines trockenen Stoffs erhalten; sie verschwimmen oder lösen sich beim Auftreffen auf feuchten Oberflächen auf (Abb. 8) (Wonder 2001). Weiter folgt daraus, dass die Wunden des Opfers spritzend bluteten als der Verdächtige Kontakt mit dem Opfer hatte; seine Jogginghose war zu diesem Zeitpunkt laut Aussage des Verdächtigen trocken.
Befindet sich zuerst frisches Blut ohne Wasser auf der Hose, so trocknet dieses sehr schnell „fest“ (nach zwei Minuten bei Raumtemperatur) (Abb. 9). Dieses „alte“ Blut verläuft danach nicht mehr vollständig durch Befeuchtung mit Wasser. Auch beim Hineinknien in ein Blut-Wasser-Gemisch mit bereits blutbespritzter Hose lösen sich die ursprünglichen Spritzer nicht vollständig auf (Abb. 10). In beiden Fällen bleiben die ursprünglichen, zuvor in kurzer Zeit bereits getrockneten Spuren je nach Menge der verdünnenden Flüssigkeit und je nach Trocknungszeit umrissartig dauerhaft oder zeitweilig erhalten.
Dies zeigt, dass auf den Knie-Bereich der zu diesem Zeitpunkt noch trockenen Jogginghose des Verdächtigten auch Tropfen eines Blut-Wasser-Gemisches gelangt waren.
Abb. 14: Abdrücke im Gesäßbereich: Derart breit verlaufen, wenn / weil die Hose vorher wässrig war bzw. vorher kein Blutfleck dort trocknete. Hocken (statt Knien) in Blut: Aussparungen wie in Abb. 11.
Die Blut-Spritzspuren auf der Rückseite der Jogginghose deuten auf ein Spritzen des Blutes von einer Stelle über Bodenhöhe hin und nicht auf eine sich flach am Boden befindliche Quelle (Abb. 11). Dabei gelangte das Blut nicht durch die Schwerkraft von oben nach unten tropfend auf die Hose des Verdächtigen, sondern durch beschleunigtes Blut des sitzenden oder stehenden Opfers.
Dass das Blut durch Aushusten des Verletzten an die Hose des Verdächtigten gelangt ist, erscheint unwahrscheinlich: Der Teil der Hose des Verdächtigen, der die betreffenden Spuren aufweist, war bei einer möglichen, versuchten Rettung des schon liegenden Verletzten abgeschirmt.
Gelangte das Blut im Stehen an die Hose des Verdächtigten, dann durch Spritzen von oben her und nicht während der versuchten Rettung des Opfers.
Auch ein "Hände Aus- oder Abschütteln" nach erfolgter Rettungsmaßnahme durch den Verdächtigten kommt für die Entstehung der Blutspritzer nicht in Betracht: Die kleinen Spritzer wären sonst sehr stark verlaufen oder unsichtbar.
4.2 Mögliches Abwaschen des Verdächtigen vs. Begießen des Verletzten
Die Aussage des Verdächtigen, dass er sich nicht nennenswert abgewaschen habe, kann stimmen. Unsere Versuche zeigen, dass er sich stattdessen eher in ein bereits vorhandenes Blut-Wasser-Gemisch gekniet hat. In Hinblick auf die uns bekannten Informationen kann dieses durch Begießen der verletzten, blutenden Person mit Wasser entstanden sein.
Die Hände und das Gesicht des Verdächtigen waren bei Eintreffen der Polizei noch beblutet: Die leicht angerundeten, recht scharfen Blut-Ränder in der Gesichts-Beblutung stehen in Einklang mit einem "eigene-Hände-ins-Gesicht-schlagen" (Abb. 12) und dann folgendem Trocknen der dünnen Blutschicht im Gesicht.
Nach Beblutung und Trocknung des Blutes in seinem Gesicht kann sich der Verdächtige (später) Wasser ins Gesicht gebracht haben; dies lassen die Aussparungen um seine Augen, die er dabei wohl geschlossen hatte, vermuten.
4.3 Mögliche Mund-zu-Mund-Beatmung
Eine Mund-zu-Mund-Beatmung erscheint im vorliegenden Fall zunächst nicht ausgeschlossen. Aus blutspurenkundlicher Sicht ist aber bedeutsam, welche Körperhaltung der Verdächtige einnahm (Abb. 13): Auffällig ist, dass der Schritt seiner Hose nicht beblutet war: Eine Mund-zu-Mund-Beatmung wäre so wenn, dann vollständig von der Seite aus ausgeführt worden (Abb. 19). Diese Spurenlage steht nicht in Einklang mit seiner gegenüber der Polizei gemachten Aussage, dass er bei Rettungsgriffen o.ä. den liegenden Mann mit mindestens einem Bein überstiegen und dann eine Mund-zu-Mund-Beatmung ausgeführt habe: Bei einer solchen Haltung "über" dem Körper des Verletzten wäre Blut des Opfers an den Bereich des Schrittes der Hose gelangt.
4.4 Hocken, Knien
Am unteren, hinteren Hosenbein (auf dem Übergang zwischen Hose und Abschluss-“Bündchen“ der Jogginghose) des Verdächtigen ist eine „Abschattung“ in Form einer Unterbrechung der Blutantragung zu erkennen. Diese Blutspur-Aussparung lässt erkennen, dass und wie der Angeklagte zwischenzeitlich gehockt oder gekniet hat (Abb. 11, 14).
Bei dieser Aussparung kann und dürfte sich um eine Übertragung des Blutes von den Schuhen des Verdächtigen auf seine Hose handeln: Die Rückseiten seiner Schuhe weisen Blutantragungen auf; von hier ist das Blut wohl an den Saum der Hose gelangt (Abb. 15).
Abb. 15: Blutspuren auf Schuhe der verdächtigen Person (Foto: Auftraggeber)
Dies zeigt auch unsere Nachstellung: Die Aussage des Verdächtigten, er sei (zwischenzeitlich) mit einem Knie auf dem Boden, mit dem anderen in der Luft und beiden Füßen auf dem Boden über das Opfer gebeugt gewesen, kann richtig sein (Abb. 13).
Die bloße Mund-zu-Mund-Beatmung eines überraschend angetroffenen Verletzten erklärt die Beblutung der Rückseiten der Schuhe des verdächtigen Manns auf deren Außen- und Rückseiten jedoch nicht (in diesem Maße).
Der Kontakt zwischen beiden Männern kann sich nicht ausschließlich am Boden abgespielt haben: Sofern sie miteinander gekämpft haben, müssten sie auch im Stehen Gewalt ausgesetzt gewesen sein bzw. ausgeübt haben. Wäre der Verdächtigte unbeblutet und aus seiner Ohnmacht soeben erwacht zum am Boden liegenden verletzten Mann gelangt und hätte ihn gem. seiner Aussage mit einem Bein überstiegen, ließen sich weder das fehlende Blut im Schritt der Jogginghose des Verdächtigen noch die zuvor auf seiner grauen Jogginghose getrockneten Blutspritzer erklären.
5 Zusammenfassung
Es handelt sich hier um eine kritische Einzelfallbetrachtung. Wir konnten mittels der durchgeführten Blutspur-Experimenten zeigen, dass
- der Verdächtige mit der stehenden oder sitzenden, jedenfalls nicht nur liegenden Person Kontakt hatte, als diese spritzend blutete oder der Verdächtige Schwingbewegungen mit der Hand oder einem Gegenstand machte.
- die verletzte Person auf die trockene Hose des Verdächtigen blutete, auf die erst später Wasser gelangte.
Die Aussagen des Angeklagten stehen damit mit den blutspurenkundlichen Befunden überwiegend nicht in Einklang.
Die Durchführung der Experimente erlaubte die Überprüfung von Aussagen vom Täter im Sinne des Ein- oder Ausschluss-Verfahrens. Die Ergebnisse hätten durch reines Nachdenken nicht gewonnen werden können.
Wichtig bei einer experimentellen Überprüfung ist grundsätzlich, originale oder original-nahe Objekte und Spurenträger eines Falls zu verwenden sowie möglichst viele gute Fotos mit Maßstab zu erhalten.
Experimente stellen Annäherungen an den tatsächlichen Ablauf und damit schlaglichtartig Teile des Messbaren dar. Sie erzielen bei einem adäquaten Aufbau und exakter Durchführung eine hohe Aussagekraft. Wie die Ergebnisse dieses Beispielfalles zeigen, ist der Aufwand der experimentellen Überprüfung gerechtfertigt.
