Die Letzte Generation im Knast: Karl 🥦 (Teil 9)

»Nach fünf Monaten Gefängnis wird der 69-jährige Klimaaktivist Karl Braig am 15. Mai 2025 gegen 07:30 aus der JVA Kempten entlassen.  

Am 16. Dezember 2025 trat Braig als erster Unterstützer der ehemals Letzten Generation eine Haftstrafe in Folge zweier Straßenblockaden in Bayern an. Das Amtsgericht Passau hatte den zweifachen Vater und Rentner für in beiden Fällen kurze Unterbrechungen des Autoverkehrs zu 5 Monaten Haft wegen Nötigung verurteilt, ausgesetzt auf Bewährung.

"Klimanotstand mit all seinen Konsequenzen kann nicht weggesperrt werden. 5 Monate Freiheitsentzug hat mich nicht überzeugt, vom Protest und Widerstand gegen ein zerstörendes System, das so viel Leid für die Menschen und für die Natur verursacht, abzulassen. 'Diese Wirtschaft tötet', sagte der verstorbene Papst. Wir sollten erkennen, dass wir Menschen ein Teil der Natur sind und mit ihr Frieden schließen. Dafür brauchen wir ein fürsorgliches und gemeinwohlorientiertes Wirtschaftssystem. Soziale Gerechtigkeit schreit danach, die reichen Mitbürger*innen einzubinden in das demokratische Miteinander. Protest, Widerstand gegen die Zerstörung und Beteiligung an der Entwicklung von Lösungen sind für mich Teil des Menschseins."

Braig entschied sich dagegen, die 500 Euro Bewährungsauflage zu zahlen: Er habe sich sein Leben lang auf unterschiedlichen Wegen für Umweltschutz und Klimagerechtigkeit eingesetzt, saß dafür unter anderem im Zuge der Anti-Atom-Proteste der 80er Jahre im Gefängnis. Für dieses uneigennützige politische Engagement erneut inhaftiert zu werden, nahm er hin. In Deutschland ist er damit einer der ersten Klimaaktivisten der letzten Jahre, der eine rechtskräftige Haftstrafe antreten musste.

Karl Braig ernährt sich seit über 20 Jahren vegan. In der JVA Kempten wurde ihm keine vegane Ernährung ermöglicht. Durch die radikale und plötzliche Ernährungsumstellung litt er unter starken körperlichen Beschwerden. Auch litt einhergehend die psychische Gesundheit.

Auf einen Antrag auf veganes Essen an die Anstaltsleitung hin kam die Rückmeldung, dass dies nicht möglich sei. Lediglich konnten beim persönlichen Einkauf wenige Dinge wie Müsli und Reismilch gekauft werden. Das Hinzuziehen des Anstaltsarztes ermöglichte am Abend eine kleine Sonderration Obst.

Daraufhin wurde in Absprache von Braig bei der Amtsleitung Beschwerde (Art. 115 BaySt VollzG) eingelegt. Nachdem dem dieser nicht nachgekommen wurde, wurde beim Landgericht Kempten beantragt, über den Sachverhalt zu entscheiden (§109 StVollzG). Auch das Landgericht ist der Beschwerde nicht nachgekommen, weswegen beim Oberlandesgericht (OLG) Bayern Rechtsbeschwerde (§116 StVollzG) eingelegt wurde. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung des OLGs. Sollte auch das OLG der Beschwerde nicht nachkommen, besteht noch die Möglichkeit eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen. In Folge einer Klage aus der Schweiz stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass vegane Ernährung ein Menschenrecht sei und auch im Gefängnis ermöglicht werden müsse.

Mit diesem Verfahren wollten wir damit nicht nur Karl eine angemessene Ernährung ermöglichen, sondern auch alle zukünftig in Bayern Inhaftieren dabei unterstützen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine ausgewogene, vegane Ernährung im Strafvollzug einzufordern.«