Oberverwaltungsgericht: Keine Tattoos bei der Polizei (2020)

Polizist:innen sind eine der am häufigsten tätowierten Berufsgruppen. 

Das Oberverwaltungsgericht in Leipzig (mehr geht nicht, das ist die letzte Instanz) hat entschieden, dass die ursprüngliche Bekleidungs (!)- Vorschrift aus Bayern gültig ist, die wegen dem braven, ruhigen, fränkischen Polizisten Jürgen Prichta aus dem Boden gestampft wurde, nachdem er gefragt hatte, ob er sich das Wort 'Aloha' („Liebe“, „Zuneigung“, „Nächstenliebe“, „Mitgefühl“, „Freundlichkeit“, „Sympathie“) auf den Unterarm stechen lassen darf. Das war Jürgens Fehler: Hätte er nicht gefragt, wäre die Entscheidung vermutlich anders ausgefallen 

Sogar die bayrische Polizeigewerkschaft  (DPolG Bayern) war in Leipzig dabei und berichtete unglücklich, dass schon jetzt jedes Jahr alleine in Bayern hunderte (!), in ganz Deutschland also jährlich zehntausende (!) von Bewerber:innen nicht Polizist:innen werden können, weil sie eine Tätowierung tragen. Und das, obwohl seit über hundert Jahren in der kriminalistischen Fachliteratur steht, dass Tätowierungen nichts über Menschen aussagen. 

Im Video alle Infos live von Kriminalbiologe Dr. Mark Benecke, der für Euch vor Ort und im Gerichtssaal war.  

(Fotos: Mark Benecke; Verwendung nur nach schriftlicher Absprache)




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