Quelle: Bild, 18. Januar 2024
Von Sven Kuschel
Der plötzliche Tod des Hertha-Präsidenten Kay Bernstein (†43) erschüttert die Fußballwelt!
Dienstagmorgen verstarb Bernstein in seinem Haus in Hoppegarten (Märkisch-Oderland) kurz östlich hinter der Berliner Stadtgrenze. Nach BILD-Informationen ist er am Montag gegen 23 Uhr ins Bett gegangen und am Dienstagmorgen einfach nicht mehr aufgewacht ...
Nach dem unerwarteten Tod ist ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden. Am Donnerstag soll die Leiche von Bernstein in der Rechtsmedizin obduziert werden, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder bestätigte.
Zuvor hatte eine Sprecherin der Polizei gesagt, dass die Einleitung eines Todesermittlungsverfahrens ein Standardvorgang ist, wenn die Todesursache unklar sei. Hinweise auf einen Suizid oder eine Fremdeinwirkung lägen derzeit nicht vor.
Dr. Mark Benecke (53) ist einer der bekanntesten deutschen Forensiker und dem Tod ständig auf der Spur. Im BILD-Interview beantwortet der Kriminal-Biologe die wichtigsten Fragen nach dem Tod von Bernstein.
BILD fragte nach, ob es medizinisch möglich ist, dass es einen Zusammenhang zwischen dem plötzlichen Tod von Kay Bernstein und einer Wirbel-Verletzung im November geben könnte? Nach eigener Aussage hatte sich der Hertha-Boss am Rücken verletzt und schwere Frakturen an der Wirbelsäule zugezogen. Drei Wirbel waren gebrochen.
Kann es da einen Zusammenhang geben?
Benecke: „Ja, vielleicht. Durch Medikamente, Allergien oder Operations-Nachwirkungen wie Blutungen.“
Und (falls man es allgemein sagen kann): Bei einem Herzanfall oder Herzstillstand im Schlaf: Stirbt der Betroffene in so einem Fall meist lautlos?
Benecke: „Das kann man nicht pauschal sagen. Mal so, mal so. Das kann verschieden sein. Meine Frau ist mal halb verblutet und ich habe geschlafen, weil ich platt war. Es hängt auch von Schlafmitteln, Alkohol, Tagesform und der Art der Erkrankung oder der Droge, die im Spiel sein kann, ab.“
Warum oder wann wird nach einem Todesfall eine Obduktion gemacht?
Benecke: „Um für Klarheit zu sorgen. Damit kann unterschieden werden, zwischen natürlichem Tod, zum Beispiel durch entdeckte oder unentdeckte Krankheiten oder unnatürlichen Einwirkungen wie Unfall, Gewalt oder Gift zu unterscheiden.“
Was wird dabei untersucht?
Benecke: „Alle Organe. Auch Gehirn, Verfärbungen auf oder unter der Haut und Knochen werden auf Veränderungen untersucht. Lag vielleicht eine Krebs-Erkrankung vor? Ein Herzinfarkt? Befand sich Schaum in der Lunge? Gab es solche Erstickungs-Zeichen?“
Wie ließe sich Herzversagen feststellen?
Benecke: „Ein Infarkt mit einer verschlossenen Herzkranzarterie kann oft schon mit bloßem Auge oder beim Aufschneiden des Herzens gesehen werden, aber auch in sehr dünnen Schnitten unter dem Mikroskop.“
Was passiert, wenn keine Hinweise auf natürlichen Tod gefunden werden?
Benecke: „Das ist eher umgekehrt. Es wird geschaut, ob es Hinweise auf einen unnatürlichen Tod gibt. Wenn dem nicht so ist, ist in den meisten Fällen der nächste Schritt die Freigabe der Leiche für die folgende Bestattung.“
Auf was wird bei einem toxikologischen Gutachten getestet?
Benecke: „Das ist durchaus eine Frage des Geldes und des Aufwandes. Auf was aber immer getestet wird, sind Schlafmittel aller Art, Betäubungsmittel und häufig genutzte Medikamente (Herz, Depressionen) sowie klassische Drogen (Heroin, Cannabis) und Aufputschmittel (Kokain, Speed). Was zusätzlich möglich ist: die Suche nach Schwermetallen oder zum Beispiel Bodybuilder-Drogen wie Anabolika.“
Gibt es bei einer Obduktion einen Drogen-Test?
Benecke: „Durch entnommene Körperflüssigkeiten wie Blut und Urin werden diese Tests durchgeführt.“
Wie lange dauert es, bis es Ergebnisse gibt?
Benecke: „Das hängt vom Druck der Ermittlungen und dem Personal sowie Geld und dem Rückstau im Labor ab. Einige Werte können in Tagen, andere erst in Monaten vorliegen.“
Benjamin Jendro, Sprecher der GdP Berlin, zum Vorgehen bei solchen Ermittlungen: „Wenn bei einer verstorbenen Person in diesem Alter keine Kenntnisse über gravierende gesundheitliche Probleme wie zum Beispiel eine bestehende Krebs-Erkrankung vorliegen, wird kaum ein Arzt eine natürliche Todesursache bescheinigen. Insofern muss die Ursache über ein Todesermittlungsverfahren festgestellt werden. Da bisher auch keine Anzeichen für einen Suizid oder Fremdeinwirkung bestehen, wird die innere Leichenschau Erkenntnisse bringen müssen.“
Jendro erläutert: „Beim Auffinden der Leiche wird zuerst eine äußere Leichenschau (nach z. B. Stichwunden) durchgeführt, dann folgt eine Obduktion zu der auch die feingewebliche Untersuchung gehört.“