Foundations of modern Forensic Entomology until the turn of the century
Quelle: Rechtsmedizin (Springer eds. Heidelberg & Berlin) 9 (1999) 41-45 || Original version published in Rechtsmedizin (Springer eds.) 9:41-45
By Mark Benecke (1) und Marcel Leclercq (2)
(1) Office of Chief Medical Examiner, Forensic Biology Unit, 520 First Avenue, New York City, NY 10016, U.S.A., e-mail forensic@benecke.com (CURRENT ADDRESS: SEE VERY BOTTOM!)
(2) Institut Medico-Legal, 37-39, rue Dos Fanchon, 4020 Liege, Belgien
Abstract: In this complete documentation of the early published and unpublished reports of the medico-legal use of arthropods (Forensic Entomology) we give an overview over the initial work of the forensic scientists MÉGNIN, REINHARD and HOFMANN who were the founders of the discipline (since 1881), and the work performed shortly after which was influenced by them. We show that the motivation of a closer observation of the insect fauna at the very beginning was driven by the feeling that especially the determination of post-mortem intervals of buried corpses was difficult. Furthermore we report an observation of LECLERCQ which confirms an ancient Forensic Entomology case reported by SUNG T'ZU in the 13th century.
Key Words: Insects, Arthropods, Forensic Entomology, History of Legal Medicine, Phorid Flies
Zusammenfassung: Bei Nachforschungen zu frühen Arbeiten im Feld der rechtsmedizinisch-kriminalistischen Insektenkunde zeigte sich bei der Durchsicht der Originalarbeiten, dass entgegen bisheriger Meinung neben französischen auch die beiden deutschen Rechtsmediziner REINHARD (Sachsen) und HOFMANN (Franken) ab 1881 eine wichtige Rolle als Mitbegruender dieser Spezialdisziplin spielten. Der vorliegende Artikel soll dazu dienen, diese Wissenslücken zu schliessen und einige frühe Beobachtungen im Feld widerzugeben. Interessant erscheint aus heutiger Sicht beispielsweise der damalige Fokus auf Buckelfliegen (Phoridae) in Erdgräbern. Darüberhinaus wird eine Beobachtung LECLERCQs mitgeteilt, die den ersten dokumentierten Fallbericht zur Forensischen Entomologie aus dem 13. Jahrhundert bestätigt.
Schlüsselwörter: Insekten, Gliedertiere, Forensische Entomologie, Geschichte der Rechtsmedizin, Buckelfliegen
Die Begutachtung von Insekten und Spinnentieren (Gliedertieren, Arthropoda), besonders in Bezug auf deren Systematik/Artbestimmung, Entwicklungsbiologie und Ökologie, wird international als nützliche und zuverlässige Teildisziplin rechtsmedizinischer und kriminalistischer Untersuchungen verstanden [6, 21]. Im Licht der Tatsache, daá Gliedertiere die mit Abstand grösste und wichtigste Gruppe aller Lebewesen einschliesslich Pflanzen auf der Erde darstellen, daher an nahezu jedem möglichen Leichenfundort leben und somit häufig mit rechtsmedizinischen Fällen assoziiert sein können, wird das besonders verstaendlich. Während gliedertierkundliche Gutachten im deutschsprachigen Raum zur Zeit eher bei der Rekonstruktion schwieriger Kriminalfälle helfen [6, 7], setzen RechtsmedizinerInnen und KriminalistInnen anderer Länder wie Belgien, die USA und Frankreich die Methode bereits häufiger und teils auch routinemässig ein [5].
Historischer Rückblick
Wie bereits an anderer Stelle dargelegt [5], stammt die erste Kasuistik zur kriminalistisch angewandten Insektenkunde aus dem 13. Jahrhundert. Der chinesische Jurist Sung Tz'u schildert in seinem bedeutenden rechtsmedizinischen Lehrbuch Hsi yuan lu (mögliche Übersetzung: Das Hinwegwaschen von Ungerechtem), daá nach einem Tötungsdelikt in einem Reisfeld nur eine von mehreren ausgebreiteten Sicheln von Fliegen angeflogen und damit gleichzeitig das Tatwerkzeug und dessen Besitzer, der Mörder, identifiziert wurde. Dieser Fall wurde von LECLERCQ und LAMBERT nachuntersucht und durch deren folgende Beobachtung bekräftigt: An einer im Juni 1974 angetroffenen frischtoten Leiche flogen trächtige Weibchen der Schmeissfliege Calliphora vomitoria sechs Stunden nach Todeseintritt das aus dem Körper getretene Blut des Verstorbenen, aber noch nicht die andernfalls stets zuerst als Eiablagestätte gewählten Körperöffnungen an [18].
Dass Maden ganz allgemein erhebliche Körperzerstörungen bedingen, ist seit langem belegt, beispielsweise in Bilddokumenten des 15. Jahrhunderts wie dem Totentanz (ca. 1460), in dem u.a. musizierende oder die Wiederauferstehung erwartende Leichen regelmässig vollkommen richtig als mit "Würmern" - gemeint sind Maden - befallen dargestellt sind. Auch andere mittelalterliche Darstellungen geben einen erstaunlich präzisen Einblick in die Besiedlungsmuster von Maden auf menschlichen Leichen [fig. 1]. Im Kölner Schnütgen-Museum findet sich darüberhinaus eine kleine Elfenbeinleiche, das Skelett in der Tumba (16. Jhdt.), deren spätes Zersetzungsstadium derart naturtreu herausgearbeitet ist, dass die geschnitzten Schmeissfliegenmaden noch mit einiger Wahrscheinlichkeit bestimmbar sind [Abb. 2]. Auch der Schwede Carl von LINNE, der die moderne Benennung von Pflanzen und Tieren einführte, schrieb 1767 unter Bezug auf ihre rasche Vermehrung, daá drei Fliegen einen Pferdeleichnam ebensoschnell zerstören könnten wie ein Löwe [20]. Aus dem Jahr 1831 stammt schliesslich eine Bemerkung ORFILAs, der in seinem Werk Über gerichtliche Exhumierungen darauf hinweist, dass Maden einen entscheidenden Beitrag zur Zersetzung von Leichen leisten können; in ähnlichem Sinne äussern sich u.a. auch REAUMUR (1738) und MACQUART (1835) [30, 31, 34].
Beginn naturwissenschaftlicher Untersuchungen der Leichenfauna
Bei Nachforschungen zu frühen modernen Arbeiten der Disziplin machten wir die Entdeckung, dass entgegen bisheriger Meinung [5, 18] neben französischen zunächst deutsche Forscher den praktischen Anstoss zu moderenen naturwissenschaftlichen Untersuchungsmethoden in der rechtsmedizinisch angewandten Gliedertierkunde gaben [19].
Den allmählichen Beginn moderner Gliedertieruntersuchungen an Leichen markiert ein Fallbericht BERGERETs aus dem Jahr 1855 [8]. Darin berichtet der französische Mediziner aus Arbois über eine Neugeborenenleiche, auf der er im März des Jahres 1850 Fliegenpuppen (Diptera) und Mottenlarven (Lepidoptera) antraf. Er datierte den Tod unter der irrigen Annahme, dass Fliegen ein volles Jahr bräuchten, um sich vom Ei zum Adulttier zu entwickeln, auf 1848. Eine heute nachträglich durchgeführte Liegezeitabschätzung lässt ohne detaillierte Temperaturdaten zwar eher auf den Frühherbst des Jahres 1849 schliessen, trotz dieser Ungenauigkeit wies BERGERETs Datierung aber die Richtung zu einem wesentlich früheren Todeszeitpunkt als von den Ermittlern ursprünglich angenommen. 1879 berichtet der damalige Vorsitzende der Französischen Gesellschaft für Rechtsmedizin, M. BROURADEL, über den Fall einer Säuglingsleiche [9], auf der er Milben (Acari, Spinnentiere) vorfand; er gibt ausserdem an, dass bei sich gewöhnlich zersetzenden Leichen eine genauere Liegezeitbestimmung anhand von Maden möglich ist als bei mumifizierten Körpern.
Den Schritt von der reinen Fallbetrachtung zur systematischen Untersuchung und Anwendung der Insektenkunde in der Rechtsmedizin vollzog am 6. April 1881 schliesslich der Dresdner REINHARD mit einem Vortrag auf der Jahresversammlung der Wiener k&k zoologisch-botanischen Gesellschaft [32]. Nach umfangreichen Exhumierungen, die im Rahmen einer Neubearbeitung der Gesetze zum Bestattungswesen in Sachsen vorgenommen wurden, beobachtete REINHARD in Zusammenarbeit mit dem Wiener Insektenkundler BRAUER vor allem nur zwei Millimeter lange erwachsene Buckelfliegen (Phoridae), seinerzeit als Conicera atra MEIGEN bestimmt. An einer viereinhalb Jahre begrabenen, ursprüglich vollbekleideten Leiche sah REINHARD beispielsweise bis drei Zentimeter dicke Schichten der lebenden Buckelfliegen auf dem Schädel sowie derer Puppen in der ehemaligen Bauch-, Becken- und Fussgegend. Es handelte sich hier wie in mehreren weiteren Fällen offenbar um mehrere Generationen derselben Art, die sich im unterirdischen Biotop fortentwickelt hatten. Auch parasitische Schlupfwespen, die sich von Fliegenmaden ernähren, wurden in einem Zinnsarg mit aufgeschraubtem Deckel, der in einer Gruft (nicht in einem Erdgrab) gelegen hatte, gefunden. Tausenfüsser (Millipedes) und Käfer (Coleoptera, hier Rhizophagus parallelocollis) auf vorwiegend älteren Leichen - zehn bis fünfzehn Jahre im Erdgrab, Leichenknochen bereits von Baumwurzeln umgeben, zwei Leichen in Adipocire - konnte REINHARD nicht mehr zwingend als nekrophag bzw. streng leichenassoziiert einstufen. Seine Arbeit wurde mit Interesse verfolgt [15] und wirkte noch lange nach; noch 1928 zitierte beispielsweise SCHMITZ [33] ausführlich aus REINHARDs Veröffentlichung.
Eine Veröffentlichung HOFMANNs aus dem Jahr 1886 beschäftigte sich ebenfalls mit bei umfangreichen Exhumierungen, diesmal in Würzburg [12], beobachteten Funden der Buckelfliege Conicera tibialis SCHMITZ, die heute auch ganz richtig als "coffin fly" bekannt ist, und die auch von den Autoren des vorliegenden Artikels an deutschen und franko-belgischen Exhumierten gefunden wurde.
Etwa zur selben Zeit begann der sechzigjährige franzoesische Mediziner Jean Pierre MÉGNIN damit, seine Fälle dahingehend zu kategorisieren, dass die Besiedlung von Leichen - besonders auch ausserhalb des Grabes - in vorhersagbaren Wellen abläuft. In vierzehn zwischen 1883 und 1889 erschienenen Artikeln [36] stützte MÉGNIN auf etwa 15 Jahre eigener Beobachtungen, unter anderem von Leichen auf Friedhöfen und Leichenschauhäusern in Paris/Ivry, und bestätigte dabei auch die von REINHARD gemachten Phoriden-Funde. Von der als Buch veröffentlichten Doktorarbeit seines Landsmannes YOVANOVITCH [36] distanzierte sich MÉGNIN, obwohl sie auch Daten aus seinen Arbeiten enthielt, weil er die von YOVANOVITCH angegebenen Besiedlungswellen für zu ungenau hielt [26].
Mit seinem 1894 erschienenen Buch La faune des cadavres setzte MÉGNIN schliesslich einen Meilenstein für die Insektenkunde an Leichen, indem er anstelle von zuvor vier [26] nun acht Besiedlungswellen für freiliegende Körper (gekoppelt an die Zersetzungszustände "frischtot - beginnende Fäulnis - Fette - käseartige Produkte - ammoniakalische Fäulnis, Schwärzung - beginnende Vertrocknung - starke Vertrocknung - Skelettierung") sowie zwei weitere für begrabene Leichen voneinander abgenzte [27] und das Thema zugleich popularisierte. Dass es in diesem frühen Stadium der Forschungen auch zeitbedingte Unschärfen gab, verwundert nicht [4]. So ordnete MÉGNIN Buckelfliegen (Phoriden) der fünften Leichenbesiedlungswelle, d.h. einem postmortalen Liegezeitintervall von 4 bis 8 Monaten zu, was heute durch detaillierte Beobachtungen weiter differenziert werden muss [37]. Auch dass Leichen abhängig vom Anteil des K&oouml;rperfettes wegen des verschiedenen Ablaufes der Zersetzung von jeweils unterschiedlichen Insekten bewohnt würden, beispielweise nach etwa drei Jahren Liegezeit im Erdgrab "magere Leichen" eher von der Huschfliege Phora aterrima und "fette Leichen" eher vom schon erwähnten Käfer Rhizophagus, würde man heute vorsichtiger formulieren.
Direkt von MÉGNIN beeinflusst wurden die kanadischen Forscher Wyatt JOHNSTON und Geoffrey VILLENEUVE, die seit Anfang 1895 umfangreiche forensisch-entomologische Untersuchungen an freiliegenden Menschenleichen durchführten und dabei auch Luft-, Boden- und weitere Umweltdaten systematisch aufzeichneten [14]. Beide Forscher stellten kriminalistisch-gliedertierkundliche Fallsituationen, die sie schon damals vor Gericht zu vertreten hatten, nach, und schlugen vor, die MÉGNINschen Besiedlungswellen, die sie als Grundlage ihrer Arbeit nahmen, weiter zu überprüfen, zu verfeinern und auf lokale Faunen abzustimmen. Einen grossen Schritt in diese Richtung vollzog MOTTER mit seinen Kollegen anhand von 150 systematischen Aufzeichnungen zur Fauna - allerdings exhumierter - Leichen in Washington, D.C. in den Sommern 1896 und 1897 [30]. So sind in MOTTERs Arbeit neben den gut durchbestimmten Tierfunden (Gliedertiere (Arthropoda), Krebstiere (Crustacea), Schnecken (Gastropoda)) auch Leichen- und Erdbeschaffenheit sowie die Liegezeit im Grab - bis zu 71 Jahren - festgehalten. MOTTER sah deutlich den seinerzeitigen Mangel an breitangelegten Experimenten und riet daher zunächst davon ab, aus der Leichenfauna vorschnelle Urteile zur Liegezeit im Erdgrab abzuleiten.
In der Reihe früher Untersuchungen gingen einzig die umfangreichen Untersuchungen HOUGHs, die dieser zwischen 1894 und 1897 in New Bedford durchführte, verloren, da er sie nie veröffentlichte.
Vermutlich begünstigte der Zeitzusammenhang in Frankreich und Deutschland das weitere Interesse an gliedertierkundlichen Untersuchungen. Während hierzulande vor allem das von Alfred BREHM begründete vielbändige Thierleben Ende des 19. Jahrhunderts auch Wirbellose ins Bewuátsein der Menschen rückte, bewirkten das im Nachbarland Frankreich spätestens die Souvenirs entomologiques des Insektenkundlers Jean Henri FABRE, der schon vor dem Ersten Weltkrieg mit seinen detaillierten und oft melancholisch-anthropomorphen Beschreibungen des Kerbtiertreibens einer ganzen Nation bekannt war.
Auch in Fragen der Wundartfakte wandte sich das Interesse der Rechtsmediziner Insekten zu, insbesondre den Ameisen sowie den Schabenarten Blatta orientalis und B. germanica. Der Frankfurter Kreisphysikus KLINGELHOEFFER sowie MASCHKA und der Krakauer Rechtsmediziner HOROSKIEWICZ waren unter den ersten, die darauf hinwiesen, dass Vertrocknungen auch nach "Benagung durch Insekten" als Alternativerklärung beispielsweise zu einer angeblichen Schwefelsäurebeibringung entstehen können [13, 16].
Mit Ende des Jahrhunderts waren somit die Grundsteine für die danach bis zum zweiten Weltkrieg rasch folgenden Faunenlisten [28, 29], umfangreichen Monografien [17] und ökologischen Untersuchungen zu den Lebensgewohnheiten der einzelnen rechtsmedizinisch-kriminalistisch bedeutsamen Gliedertierarten [11] geschaffen, die schlieálich als Ausgangspunkt für die heutigen präzisen Untersuchungsmethoden der Forensischen Entomologen dienten.
Schlussbemerkung
Seit den hier geschilderten initialen Arbeiten ist die rechtsmedizinisch-kriminalistisch angewandte Gliedertierkunde durch die kontinuierliche Arbeit mehrerer Forschergenerationen erheblich vorangebracht und mittlerweile in hunderten von Fällen in der täglichen Praxis und vor Gericht zur beweissicheren Anwendung gekommen. Die Fallkonstellationen reichen dabei von der klassischen Bestimmung postmortaler Liegezeiten bis hin zu toxikologischen und hygienischen Fragen [6, 21].
Heute arbeiten neben Rechtsmedizinern auch Polizisten, Insektenbestimmungsexperten, Ökologen und Statistiker auf dem Gebiet der angewandten Gliedertierkunde. Zu betonen ist, dass die Disziplin direkt der rechtsmedizinischen Anwendung - ursprünglich der Unmöglichkeit, längere Leichenliegezeiten in Erdgräbern zu bestimmen [1, 23, 34] - entsprang. Heute wie damals gibt die forensische Entomologie eines der wenigen wissenschaftlichen Beispiele dafür, dass eine einwandfreie Zusammenarbeit zwischen ganz verschiedenen Forschungszweigen und -spezialisierungen, die sich sonst niemals berühren, zum allgemeinen Nutzen erfolgreich und präzise möglich ist.
Anmerkung
Die hier wiedergegebenen lateinischen Gliedertierartnamen müssen nicht in allen Fällen mit der heute gültigen, internationalen zoologischen Nomenklatur übereinstimmen. MB ist sich bewusst, dass die heutige Zoosystematik nicht zwingend die wirklichen phylogenetischen Abstammungsverhältnisse wiederspiegelt.
Danksagung
David Pescod, Bibliothekar der Königlichen Linnean Society of London, sowie Dr. Hans-Jürgen Hoffmann und Andrea Jakubzik, beide Insektenkundler am Zoologischen Institut der Universität zu Köln, gaben MB Hinweise zum Skelett in der Tumba und zum Totentanz. Prof. John Clark von Department of Classics der Fordham University in New York City, unterstützte den Autor bei der Übersetzung des Textes in Abb. N. Prof. Piette, Entomologe an der Universität Lille, vermittelte in Dublin den initialen Kontakt zwischen den Autoren.
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