Tätowierter Freund - Gepiercter Helfer (Schwaebische Zeitung)

Quelle: Schwäbische Zeitung, 25. Oktober 2013, Seite 3
Tätowierter Freund - Gepiercter Helfer
MB über den Streit zum Tattooverbot bei der Polizei

Interview: Klaus Wieschemeyer

Baden-Württemberg streitet über ein Tattooverbot bei der Polizei – Wissenschaftlich unterfüttern lässt sich die Idee nur schwer.

STUTTGART Eigentlich ist alles seit mehr als drei Jahrzehnten geregelt: „Das äußere Erscheinungsbild des Polizeibeamten muss der besonderen Stellung und dem Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit gerecht werden. Auf gute Haltung, gepflegtes Äußeres und korrekte Kleidung ist daher besonderer Wert zu legen“, heißt es in der Dienstvorschrift PDV350 für den Polizeivollzugsdienst des Landes Baden-Württemberg vom 1. Dezember 1981.

Die Frage, ob im Einzelfall auch eine Tätowierung oder ein Ohrring zum gepflegten Äußeren gehören, sorgt nun für Aufregung im Land: Der neue Landespolizeipräsident Gerhard Klotter möchte Polizisten das Tragen von Ohrringen und sichtbare Tätowierungen landesweit verbieten. Das interne Papier Klotters, das im kommenden Jahr Vorschrift werden sollte, hat die Wellen hochschlagen lassen: Die Deutsche Polizeigewerkschaft rechnet bei einem Tattoo-Verbot mit einer Prozesslawine, wenn Beamte ihre Rechte per Gericht klären lassen wollen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält ein Verbot „für nicht mehr zeitgemäß“.

Innenminister Reinhold Gall (SPD) verteidigt den Vorstoß. Er habe zwar kein grundsätzliches Problem mit Tattoos. Es komme aber darauf an, wo sie angebracht seien. Eine großflächige Tätowierung auf einem glattrasierten Polizistenschädel möge er nicht sehen.

Ernster Hintergrund

Der Vorstoß hat einen ernsten Hintergrund: Die wachsende Gewalt gegenüber Polizeibeamten im Land: Allein im ersten Halbjahr 2013 sind fast 700 Polizisten im Dienst verletzt worden, elf von ihnen schwer.

Darum hat die Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen ein Experiment gemacht: 916 jungen Menschen wurden im vergangenen Wintersemester Videos vorgespielt, auf denen eine Streifenwagenbesatzung zu einer Ruhestörung in einem Jugendhaus ausrückte.

Mal trugen die Beamten im Film ordentliche, mal schlampige Uniformen, mal Polo-Shirts (wie sie auch im Innendienst zuweilen getragen werden). Mal sprachen sie korrekt und förmlich, mal herablassend und schnoddrig, wenn sie die Jugendlichen aufforderten, leiser zu sein.

Anschließend füllten die Zuschauer Fragebögen aus, wie sie den Auftritt der Beamten fanden. Befund der Wissenschaftler: „Will die Polizei Maßnahmen durchsetzen, so erzeugt eine korrekte Uniform am wenigsten Gewaltbereitschaft. Eine unordentliche, unkorrekt getragene Uniform hingegen steigert die Gewaltbereitschaft“, konstatieren die Forscher. Bei Polo-Shirt und aggressivem Auftreten (Zigarette hinter dem Ohr, Überziehen der Handschuhe) wurden die Jugendlichen besonders aggressiv. Der forschungsleitende Professor, Max Hermanutz, empfiehlt deshalb eine „konsequente Wahrung eines gepflegten und einheitlichen äußeren Erscheinungsbilds der Beamten, da dieses eindeutig mit Respekt und Akzeptanz von Seiten des polizeilichen Gegenübers assoziiert ist“.

Gall sieht in den Ergebnissen sein „Bauchgefühl“ bestätigt, dass das Auftreten der Beamten durchaus Einfluss hat auf das Verhalten des Gegenübers. Darüber hinaus müsse es „jedem einsichtig sein, dass Ohrringe und Piercings in der Nase ein erhöhtes Sicherheitsrisiko bergen“, so der Minister. Bei einem Gerangel könnten diese Schmuckstücke sich verhaken - mit bösen Folgen. „Wir müssen auch unseren jungen Beschäftigten eine Orientierung geben, was der Dienstherr von ihnen erwartet. Bei der Polizei ist das unter anderem auch das Auftreten“, sagt Gall.


Keine anstößigen Motive

Während in Baden-Württemberg noch um eine zeitgemäße Regelung gerungen wird, ist Bayern schon konkreter, seit dem Jahr 2000 gibt es eine landesweite Vorgabe: Demnach dürfen Tattoos bei Polizeibeamten im Dienst generell nicht sichtbar sein, dasselbe gilt für Brandings und Henna-Verfärbungen. Verboten sind auch nicht sichtbare Tätowierungen – „wenn es sich um anstößige Motive handelt“, erklärt Michael Siefener vom bayerischen Innenministerium.

Was anstößig ist, wird im Einzelfall entschieden. Sogar die Ohrringfrage ist in Bayern klar geklärt: Polizeibeamte dürfen Ohrstecker mit maximal fünf Millimetern und Ohrringe mit maximal zehn Millimetern Durchmesser tragen. Frauen dürfen in jedem Ohr einen tragen, Männer in nur einem.

Bei den Polizeidirektionen in Baden-Württembergs wird das Thema unterschiedlich gehandhabt: In Stuttgart gelten Piercings und Tätowierungen ebenso als nicht akzeptabel wie Extremfrisuren oder grelle Nagellacke, in Ravensburg gibt es – mangels Anlass – bisher keine Regelung.


Piefig, kleinkariert

Dr. Mark Benecke gehört zu den bekanntesten Kriminalbiologen der Welt. Der 43-Jährige ist Ausbilder an deutschen Polizeischulen, hat zahlreiche populärwissenschaftliche Bestseller zur Kriminologie geschrieben, für den Spieleverlag Ravensburger einen Kinder-Experimentierkasten herausgegeben – und ist über und über tätowiert. Seit 2011 ist Benecke auch Vorsitzender des Vereins Pro Tattoo. Der Kriminalbiologe hält ein Tätowierverbot für Polizeibeamte für „weltfremd, rückschrittlich, kleinkariert, piefig, unsachlich und absurd“. Tätowierungen seien längst so weit verbreitet, „dass sich Jugendliche eher freuen, wenn sie einen tätowierten Polizisten treffen, da sie sich da verstanden fühlen“, so Benecke.


Eingeklagt

*© Schwaebische Zeitung

*© Schwaebische Zeitung

Eine sachliche Verbindung zwischen der Studie in Villingen-Schwenningen und einem Tattoo-Verbot kann er nicht erkennen. „Man kann nicht Orangen (Polohemd) mit Bananen (Tattoos und Ohrringe) vergleichen“, sagt Benecke. Tatsächlich kommen in der gesamten Studie weder Tätowierungen noch Ohrringe vor, bestätigt der Sprecher der Polizeihochschule, Günter Hones. Demnach gibt die Hochschule zwar klare Empfehlungen, was das Auftreten und Benehmen der Beamten betrifft und lehnt sowohl Polohemden als auch Baseballcaps als Dienstkleidung ab – von Hautzeichnungen ist aber keine Rede.

Eine generelle Erlaubnis steht wohl nicht zur Debatte: 2012 hatte sich in Nordrhein-Westfalen ein Polizeianwärter mit großem Tattoo auf dem Unterarm zwar erfolgreich in den Dienst geklagt – er muss aber auch im Sommer lange Ärmel tragen.

Benecke glaubt, dass es in Sachen Tattoos eine Zweiteilung gibt. Viele über 55-Jährige gingen – berechtigt – davon aus, dass Menschen mit solcher Körperverzierung Probleme bereiten könnten. Bei den jüngeren Deutschen sei dies völlig anders. „Dort kennt jeder einen oder hat jemanden in der Familie, der ein Tattoo trägt“, sagt Benecke.

Wie es mit dem Tätowierverbotsvorschlag in Stuttgart weitergeht, ist indes völlig offen. Angesichts der Diskussion kann es sein, dass Klotters Vorstoß klanglos in der Versenkung verschwindet. Das ist vor einigen Jahren mit einem ähnlichen Papier geschehen.

Mit herzlichem Dank an Klaus Wieschemeyer und die Redaktion für die Freigabe und die Genehmigung zur Veröffentlichung.