Mordfall Claudia Ruf

Foto: mit frdl. Erlaubnis der BILD

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Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, den Mörder zu finden: Kriminalbiologe Dr. Mark Benecke erklärt, was jetzt mit der DNA passiert.

Kriminologe Dr. Mark Benecke nimmt den Fall der ermordeten Schülerin für BILD unter die Lupe.

Hemmerden (NRW) – Seit 23 Jahren ist der Mord an Claudia Ruf (✝11) ungeklärt. Niemand weiß, wer das Mädchen beim Gassigehen entführt, vergewaltigt und getötet hat. Sicher scheint aber, dass einer der rund 2500 Einwohner im Dorf ein Mörder ist.

Zwei Tage nach ihrem Verschwinden am 11. Mai 1996 fanden Spaziergänger die nackte Leiche des Mädchens rund 70 Kilometer entfernt. Der Killer hatte versucht, sie anzuzünden.

Jetzt wurde der Fall erneut aufgerollt – und ein Massen-DNA-Test begonnen. Zur ersten Ladung am vergangenen Samstag traten 945 Männer an.

Schlange stehen beim DNA-Test: 945 Männer gaben bisher eine Speichelprobe ab

„Zunächst waren 800 Männer aus Hemmerden eingeladen“, sagt ein Polizeisprecher. „In der vergangenen Woche erhöhte sich die Anzahl auf 1000, weil weitere Männer ermittelt werden konnten oder sich selber gemeldet hatten.“ Hinzu kommen weitere 900 Personen, die aktuell nicht mehr im Ort leben. Sie alle haben eins gemeinsam: die Männer hatten im Jahre 1996 Bezugspunkte nach Hemmerden.

Mit 11 Jahren wurde die Schülerin Claudia Ruf entführt, vergewaltigt und ermordet

BILD fragte Kriminalbiologe Mark Benecke (49), wie die DNA-Analyse funktioniert.

„Die DNA wird im Labor auf Ähnlichkeiten mit Erbsubstanz- Merkmalen in den biologischen Spuren vom Tatort untersucht. Wenn ungefähr zwanzig Merkmale übereinstimmen, dann ist es ein direkter Treffer. Wenn die Hälfte, ein Viertel, ein Achtel und so weiter übereinstimmen, dann ist es ein biologisch Verwandter“, erklärt der Forensiker.

Ein Ergebnis könne nach wenigen Tagen vorliegen. „Außer bei der Verwandtschaftsuntersuchung, die dauert etwas länger“, sagt Benecke. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, den Täter jetzt zu finden?

Dr. Mark Benecke: „Hoch. Das liegt an der guten Vorauswahl, also der kriminalistischen Einengung, möglicher Täter.“

Kann man den Test verweigern?

Knapp fünf Prozent der angeschriebenen Männer war noch nicht beim Test – der grundsätzlich auf freiwilliger Basis abläuft. Die Strafprozessordnung selbst setzt in Paragraf 81h StPO Freiwilligkeit voraus: „Eine Verweigerung des Tests führt laut Polizei auch nicht automatisch dazu, dass man als Verdächtiger behandelt werden darf.“

Vor Ort darf die Polizei die Speichelprobe erst durchführen, nachdem die Betroffenen eine Einverständniserklärung unterschieben haben. 

Der Vorteil der Massentests für die Ermittlungen: Jeder der mitmacht, kann als Verdächtiger ausgeschlossen werden, sofern kein Treffer bei der Untersuchung erfolgt. Dadurch wird der Personenkreis der Tatverdächtigen kleiner und die Ermittlungen können immer weiter auf den Täter fokussiert werden.


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