Kommentar: Was ist Forensik?

2002 Sero News: Kommentar: Was ist Forensik?

Quelle: SeroNews Nr. 4/2002 (Vol. 7), S. 121-122

Kommentar: Was ist Forensik?

Von Mark Benecke

Auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin in Warnemünde, die unter der Leitung von Prof. Wegener einen hocherfreulichen kriminalistischen Schwerpunkt hatte, habe ich in in einem kurzen Vortrag folgende Definition des Faches Forensik benutzt. („Forensisch“ heißt eigentlich vor Gericht/für das Gericht; diese Bedeutung ist in Deutschland aber unerwünscht und spiegelt die weit gefächerte Praxis auch nicht wieder. Als Anglizismus ist das Wort aber über TV und Kino in seiner unrichtigen Bedeutung aber wieder nach Europa gelangt. Ganz egal, hier der vereinheitlichende Vorschlag:

Forensik:

  • Mischung aus Kriminalistik, Rechtsmedizin und Naturwissenschaften

  • Von Herzen kommende Zusammenarbeit führt dabei zu Synergie

In Warnemünde habe ich einige Beispiele gezeigt, in denen derart kombinierte Untersuchun-gen erfolgreich eingesetzt wurden, darunter die Auswertung eines Blutspuren-Musters nach einer Doppel-Tötung. Wir untersuchten dabei dieselben Blut-Spuren auf DNA (Naturwissenschaften), Schleuder-Richtung (Kriminalistik) und Verbringung durch Fliegen (forensische Entomologie). Die Leiche selbst wurde natürlich von FachärztInnen für Rechtsmedizin beur-eilt.

Ein SeroNews-Leser und Rechtsmediziner merkte nach meinem Vortrag an, dass dies nicht unbedingt ein Beispiel für die Zusammenarbeit der verschiedenen Disziplinen gewesen sei. Das stimmt. Der auf dem Kongress vorgestellte Fall zeigt eher, wie ein Einzelner viele Methoden integriert anwendet.

Also schaute ich in meine diesjährigen Akten und suchte nach einem möglichen Grund, warum Forensik als echte Zusammenarbeit ganz verschiedener ForscherInnen in Deutschland nicht immer stattfindet, selbst wenn es sich anböte.

Ergebnis: Im Jahr 2002 erreichten mich fast alle Beauftragungen für forensische Untersuchungen von Spurenbildern von Polizei und Staatsanwaltschaft. Nachstellungen von Fund-Orten wurden sogar ausschließlich von diesen beiden Behörden gewünscht. RechtsmedizinerInnen forderten nur in seltenen Fällen Untersuchungen an.

Interessant waren dabei die (mir oft hinter vorgehaltener Hand zugetragenen) Begründungen, warum eine eigentlich sinnvolle und erwünschte kriminalbiologische Zusammen-Arbeit nicht angestrebt wurde.

Grund 1: Unsicherheit über mögliche Kosten

Lösung: Die Erstberatung zur Frage der Machbarkeit und dem Sinn/Unsinn einer möglichen kriminalbiologischen Untersuchung ist für alle Forensiker kos-tenlos. -- Fragen kostet nichts, und alle Folge-Kosten werden schon vorab be-sprochen und eingegrenzt.

Grund 2: „Der Gutachter ist in unserem Fachbereich nicht fest angestellt“

Lösung: Keine. Selbstverständlich ist ein interdisziplinär arbeitender Gutachter niemals in allen Fachbereichen zugleich fest angestellt.

Grund 3: Nicht erklärliche Irrtümer

Ein rechtsmedizinischer Ordinarius fragte mich kürzlich, ob ich Herrn Benecke kenne. Er habe gehört, dass dieser Maden auf Lebern von Verstorbenen züchte, was nicht in Ordnung sei.

Lösung: Information. Diese führe ich wie alle externen Gutachter gerne und oft durch – auf allen Ebenen und in allen Ländern. Jede Einladung wird gerne angenommen. Für Kontaktscheuere ist das Internet ebenfalls eine Fundgrube -- auch für Fach-Artikel.

Grund 4: Konkurrenz

Der vielleicht verrückteste Grund von allen. „Die Zusammenarbeit mit externen Gutachtern ist aus Gründen der Konkurrenz nicht erwünscht.“ Wie die ergebnisorientierte, sich ergänzende Zusammenarbeit verschiedener Wissens-Richtungen eine Konkurrenz-Situation schaffen kann, ist mir vollkommen unbegreiflich. Anregung, Befruchtung, Aufgaben-Teilung, das alles lasse ich mir eingehen. Aber Konkurrenz – nein.

Wie viel unbelasteter ist da oft die Zusammenarbeit mit der Polizei! Dort lautet die Frage schlicht:

„Ist die zusätzlich angewendete Methode hilfreich und bezahlbar?“

Basta. Auf dieser Grundlage – gepaart mit Respekt, Vertrauen und voller Transparenz – hat noch jede gemeinsame Ermittlung zu einem für alle Seiten nutzbringenden Ergebnis geführt. Wenn RechtsmedizinerInnen noch öfter ins Boot steigen, wird aus dem Traumbegriff „Synergie“ bald die schönste forensische Wirklichkeit.

Umgekehrt gibt es auch sehr erfreuliche Beispiele für eine kollegiale, offene und gewinnbrin-gende Zusammenarbeit. Dazu zählten ein Ober-Gutachten zur Leichen-Liegezeit (mit Prof. Rothschild, ReMed Köln), Aussagen zur Vernachlässigung eines verstorbenen Kindes (mit Dr. Lessig, ReMed Leipzig), eine exzellente Zusammenarbeit mit einem rechtsmedizinischen Institut im Ruhrgebiet oder ein laufendes Kombinations-Projekt mit Dr. Tsokos (ReMed Hamburg). Durch die von Herzen kommende Zusammenarbeit hat sich in allen Fällen eine unerwartete, hochinteressante Untersuchungs-Tiefe ergeben.

In einem Absatz: Alle externen Gutachter, die ich kenne, arbeiten gerne mit ihren KollegIn-nen aus den Nachbar-Gebieten zusammen. Die oben genannten Gründe 1 bis 4 machen das aber hin und wieder schwierig. Wenn Sie also einen Gutachter treffen, der Ihnen wie ein Einzelkämpfer vorkommt, dann muss das nicht daran liegen, dass dieser gerne einzeln kämpft. Der Grund könnte schlicht eine rechtsmedizinische Verhärtung der Herzen sein. Das beste Heilmittel dagegen heißt Zusammenarbeit. Auf geht´s!

Mark Benecke (http://www.benecke.com/) arbeitet international als Kriminalbiologe.