11. Nov. 2025
Immer mal wieder ziehen dunkle Wolken über das Fach Rechtsmedizin: Es soll gestrichen, gekürzt und zusammen gelegt werden.
Nun hat der Wissenschafts-Rat eine seltsame Anmerkung getätigt, zu der die beiden Präsidentinnen der DGRM (Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin) und des Berufsverbandes der Rechtsmediziner:innen etwas sehr richtiges mitteilen. Laut Wissenschafts-Rat sei "die Rechtsmedizin kaum oder wenig im Gesundheitssystem verankert, ihre dritte Leistungsdimension ist neben der Forschung und der Lehre nicht die Krankenversorgung im eigentlichen Sinne".
Das ist falsch.
Ich bin seit etwa dreißig Jahren Mitglied der DGRM und habe in vielen Ländern mit Rechtsmediziner:innen zusammen gearbeitet.
Die Wahrheit ist diese:
"Tatsächlich ist die Rechtsmedizin integraler Teil der Versorgung gewaltbetroffener Menschen im Gesundheitssystem. Die sog. vertrauliche Spurensicherung einschließlich einer gerichtsverwertbaren Verletzungsdokumentation ist mittlerweile als „Krankenbehandlung“ (SGB V, §27) anerkannt und wird für gesetzlich Versicherte durch die Krankenkassen übernommen.
Rechtsmedizinische Ambulanzen und Kinderschutzhäuser sind fest als Anlaufstellen für Betroffene etabliert; hier geht es um die Verletzungsdokumentation, Spurensicherung und Diagnosebestätigung „Folge von Gewalt“, wie auch um Beratung zu psychosozialer Unterstützung und Anbindung, z. B. an Traumaambulanzen. Die Rechtsmedizin hat Systeme zur Flächenversorgung mit diesen Leistungen entwickelt.
Rechtsmediziner:innen sind beratend für Kliniken und niedergelassene Ärzt:innen tätig (Kompetenzzentrum Kinderschutz in der Medizin, Köln; Gewaltschutzambulanz und Kompetenzzentrum für Kinderschutz am UKE, Hamburg) und allerorten in Kinderschutzgruppen und Gewaltprävention eingebunden. Erkenntnisse aus Todesfallanalysen (z. B. zum Drogenkonsum, häusliche Gewalt, Suizide) fließen unmittelbar in gesundheitspolitische Maßnahmen ein.
Durch die rechtsmedizinische Aufarbeitung von potentiellen Behandlungsfehlervorwürfen wird ein wesentlicher Beitrag zur Patientensicherheit und Qualitätssicherung im Gesundheitssystem geleistet.
Rechtsmediziner haben durch Forschung zu den Risikofaktoren für einen Plötzlichen Kindstod (SIDS) zu dessen Inzidenzrückgang aktiv beigetragen."
Das alles kann ich nur bestätigen. Setzt euch dafür ein, dass nicht noch mehr Institute für Rechtsmedizin geschlossen werden.
Herzlich euer: Mark
