QUELLE:
BILD (Bundesausgabe), 30. Juni 2018, Seite 7 (mit freundlicher Genehmigung der Redaktion)
Dank immer besserer DNA-Analysen können Straftäter auch nach vielen Jahren noch überführt werden - genügend Spuren vorausgesetzt.
Aus Hautschuppen, Blut, Sperma können Experten die DNA herausfiltern und mit der von Verdächtigen vergleichen. Seit 1998 werden DNA-Profile in Deutschland in einer zentralen Datenbank gespeichert. Die DNA-Analyse-Datei enthält genetische Fingerabdrücke von Beschuldigten, Verurteilten sowie Tatortspuren.
Wie kommen Ermittler an die DNA?
Die DNA ist in jeder unserer Zellen, befindet sich z.B. auf Kleidung, Tatwaffen oder Klebestreifen, mit denen Ermittler Tatorte und Leichen abkleben. Weil Mord nicht verjährt, werden diese Beweise aufbewahrt.
Dafür gibt es verschiedene Verfahren, z.B. ein Gerät, das die DNA mit Magnetkraft aus der Zelle abtrennt.
„Man kann mit dem Enzym Proteinase K die anderen Zellbestandteile auflösen — die DNA bleibt übrig", erklärt Kriminalbiologe Dr. Mark Benecke.
Wie groß ist so eine Hautschuppe? „Winzig: Etwa so groß wie ein Staubkorn", so Benecke.
Kann nur eine Zelle einen Mörder überführen?
Jein! Jede Zelle enthält unser komplettes genetisches Ma-terial. Experten brauchen etwa 20 bis 30 Pikogramm DNA für eine Analyse. Eine normale Körperzelle enthält fünf Pikogramm - und ein Pikogramm ist ein Billionstel Gramm! „Aber wir können die Erbsubstanz kopieren, so mehr Material gewinnen", weiß Benecke.
Kann man mit DNA auch ein Phantombild erstellen?
Ja. Die Technik erlaubt es, z.T. Haar-, Haut- und Augenfarbe zu bestimmen, kann Hinweise auf die Herkunftsregion (z. B. Asien) liefern. In Deutschland ist das Verfahren (noch) nicht erlaubt.
Kann man DNA verschwinden lassen?
Schwer. „DNA ist stabil gegen Vertrocknung und Kochen in Wasser. Deswegen kann man auch nach vielen Jahren DNA-Analysen durchführen", so Benecke. Außerdem ist unsere DNA überall an uns. Wir übertragen sie, ohne es zu merken.
Ablauf der Untersuchung
(1) Ausgangsmaterial: Am Tatort gefundene biologische Spuren des Täters (Blut, Haar, Haut, Sperma)
(2) Vergleichsprobe z.B. Speichelabstrich des Tatverdächtigen
(3) Das Erbgut (DNA) wird herausgefiltert und ein DNA-Profil erstellt.
(4) Dieser genetische Fingerabdruck wird mit DNA-Profilen Verdächtiger verglichen.
Viele weitere Informationen
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https://www.amazon.de/Tracking-down-Culprit-English-Benecke-ebook/dp/B07B9X4MP3 (ASIN: B07B9X4MP3)
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