Leitfaden zur Fall-Bearbeitung für Familienangehörige, Verurteilte, AnwältInnen und Betroffene

Dipl.-Biol. Dr. rer. medic. Mark Benecke, Ph.D.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für biologische Spuren

Zur Bearbeitung Ihres Falles benötigen wir von Ihnen:
• Extrem gut = ordentlich sortierte und zusammengestellte Unterlagen = sauber geheftet, gut lesbar, klar aufgebaute Reihenfolge der Unterlagen
• Fotos: keine Kopien, nur sehr gute Scans oder Originale
• Keine E-Mails

Extrem wichtig sind in der Regel vor allem:
• Urteilsbegründung(en)
• Sektionsbericht(e)
• Fotos
• Klare Fragen an uns (was genau ist Ihre Frage?) in einem Begleit-Brief

Zusendung Ihrer Unterlagen:
Per Papier-Post bis Maxibrief an:
Dr. Mark Benecke
Postfach 250411
50520 Köln
Deutschland

Als Päckchen oder Paket an:
Dr. Mark Benecke
Landsbergstr. 16
- notfalls in der Holzhandlung abgeben -
50678 Köln
Deutschland


Bitte beachten Sie außerdem,
• dass Sie als Angehörige(r), Verurteilte(r) oder anders Betroffene(r) in Strafsachen einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Anwaltskammer nach einem geeigneten Anwalt/einer Anwältin.

• dass bereits für die Durchsicht Ihrer Akten Kosten anfallen, die vorab (!) beglichen werden müssen.
Wir melden uns vorab mit einem Kostenvoranschlag für die erste Durchsicht.

• dass wir Ihnen jedoch vor jedem weiteren Schritt mitteilen, welche Kosten auf Sie zukommen, so dass Sie frei entscheiden können, wie die weitere Fallarbeit aussehen wird.
Wir werden Ihnen niemals nachträglich und unabgesprochen unsere Arbeit in Rechnung stellen.

→   DER LEITFADEN HIER ALS PDF ZUM DONWLOAD